Nr. 145 vom 06.04.2021
Einmalige REACT EU Ausschreibung - Europäischer Sozialfonds (ESF) für den Ostalbkreis
Wie die ESF-Geschäftsstelle beim Landratsamt Ostalbkreis informiert, können ab sofort Anträge für Projekte zur Unterstützung von Personen eingereicht werden, deren soziale und ökonomische Lebenssituation sich durch die COVID-19-Pandemie verschlechtert hat. Dem Ostalbkreis stehen hierfür in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 350.000 Euro zu Verfügung. Das Besondere: Bei positiv votierten Projekten muss keine Kofinanzierung nachgewiesen werden, da eine 100 Prozent-Finanzierung über den ESF erfolgen kann.
Koordiniert durch die ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt sind die einmalig zur Verfügung gestellten REACT EU-Mittel für Projekte zur Unterstützung von durch die COVID-19-Pandemie benachteiligte Personen zu vergeben. Die Arbeitskreismitglieder haben in der ESF-Arbeitskreissitzung unter Vorsitz von Landrat Dr. Joachim Bläse in der Sitzung am 24. März beschlossen, die zur Verfügung stehenden Mittel für folgende Zielgruppen einzusetzen:
• Langzeitarbeitslose in der Raumschaft Bopfingen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Teilhabechancen
• von Schulabbruch bedrohte Schülerinnen und Schüler
• Erziehende in der Raumschaft Schwäbisch Gmünd, denen aufgrund schwerwiegender Probleme der (Wieder-)Eintritt in das Berufsleben nur durch eine intensive Betreuung und Unterstützung möglich wird
Da es sich bei REACT-EU um Fördermittel handelt, die die Auswirkungen der Pandemie abfedern sollen, ist bei den Projekten beim Start eine kurzfristige Umsetzbarkeit wichtig. Folgeprojekte und Folgefinanzierungen sind nicht vorgesehen, sodass Folgeprojekte und Anschlussfinanzierungen nicht über den 31.12.2022 hinaus möglich sind.
Die genannten Ziele und festgelegten Zielgruppen können in der detailliert beschriebenen Ausschreibung für den Ostalbkreis unter www.ostalbkreis.de eingesehen werden.
Für die REACT- EU- Antragstellung erforderliche Antragsmodalitäten, Auswahlkriterien und sonstige Informationen zu den ESF-Förderanträgen, die für die Auswahl der regionalen REACT-EU Projekte Gültigkeit haben werden, können auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg (www.esf-bw.de) abgerufen werden. Die Anträge müssen in ELAN (www.esf-bw.de) erfasst werden und sind bis zum 14. Juni 2021 bei der L-Bank in Karlsruhe und der ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt einzureichen.
Für Fragen steht das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsstelle Europäischer Sozialfonds, Hermine Nowottnick, unter Tel. 07361 503-1684 zur Verfügung.
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