Nr. 141 vom 01.04.2021
7-Tage-Inzidenz im Ostalbkreis liegt jetzt über 150 - Landrat Dr. Joachim Bläse: Ausgangsbeschränkungen sind ohne Rückgang der Neuinfektionen unvermeidlich!
An diesem Mittwoch hat das Landessozialministerium deutlich gemacht, ab wann die in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes genannte nächtliche Ausgangsbeschränkung zum Tragen kommen muss. Demnach müssen Landkreise diese spätestens ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 150 "ernsthaft in Betracht ziehen". Auch der Ostalbkreis hat seit vergangenem Sonntag diese Marke überschritten. Nach einer Analyse des Infektionsgeschehens im Kreis durch das Gesundheitsamt wird die Landkreisverwaltung über die Osterfeiertage die Ausgangsbeschränkung noch nicht verfügen. Steigen allerdings die Infektionszahlen trotz Schulferien und teils freien Tagen in den Kitas auch im Laufe der nächsten Woche weiter, wird es eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr geben, kündigt Landrat Dr. Bläse an.
"Wir führen viele Neuinfektionen auf Ausbrüche in Schulen und Kitas zurück, die dann in die Familien und von dort weitergetragen werden. Nachdem seit Mittwoch dieser Woche Ferien sind, setzen wir darauf, dass die Familien sich an die Kontaktbeschränkungen einschließlich dem konsequenten Tragen der Maske, wo vorgeschrieben, halten. Auch wenn das frühsommerliche Wetter verführerisch ist, so appelliere ich doch dringend an alle, im privaten Bereich keine Gruppen zu bilden und speziell auch bei den Kindern und Jugendlichen darauf zu achten, dass dies nicht der Fall ist. So verlockend Bolz- und Spielplätze sind: Gruppenbildung, und das womöglich noch ohne Maske, geht nicht!", so der Landrat. Wer sich an die Vorgaben der Corona-Verordnung nicht hält, trägt unmittelbar mit dafür die Verantwortung, dass der gesamte Kreis zusätzlich zu den bisherigen Lockdown-Maßnahmen in die Ausgangsbeschränkung muss. "Unser aller Ziel muss es aber doch gerade sein, die Entwicklung umzukehren, damit der geschlossene Einzelhandel und die Gastronomie wieder eine Öffnungsperspektive haben. Angesichts der hohen Inzidenzwerte wird das Land, so die jüngste Meldung von heute Nachmittag, Modellprojekten zum kontrollierten Öffnen nicht zustimmen. D. h. auch unser Antrag auf kontrolliertes Öffnen ist zunächst zurückgestellt. Wir werden im Hintergrund natürlich mit den Kommunen trotzdem an unserem Konzept weiterarbeiten, das auch die Einführung der Luca-App beinhaltet", wird Bläse deutlich.
Mit der Polizei steht die Landkreisverwaltung im Kontakt, um wieder verstärkt die Einhaltung der Corona-Verordnung zu kontrollieren, durchzusetzen und bei Verstößen ein Bußgeld zu verhängen.
Testen und verstärktes Impfen
Dass flankierend zur geforderten Zurückhaltung und Kontaktbeschränkung der Bevölkerung flächendeckend von den kostenlosen Bürgertestungen vermehrt Gebrauch gemacht werden muss, ist eine weitere Maßnahme zur Pandemie-Bekämpfung. Ebenso wichtig ist ein besserer Fortschritt beim Impfen. "Wir begrüßen, dass in Kürze auch niedergelassene Ärzte impfen werden. Allerdings sollte zunächst auf die bestehenden und funktionierenden Strukturen der KIZ schwerpunktmäßig gesetzt werden", erklärt Dr. Bläse. Der Landrat setzt sich deshalb bei Minister Lucha dafür ein, das KIZ in Aalen voll auszulasten und IT-technisch auszustatten, damit täglich rund 1.000 Impfungen durchgeführt werden könnten. Außerdem bittet Bläse um die Genehmigung, den Einsatzbereich der Mobilen Impfteams auf weitere Bevölkerungsgruppen wie etwa über 70-Jährige einsetzen und bei Bedarf das KIZ um ein oder zwei weitere Mobile Impfteams aufstocken zu dürfen. "Damit könnten wir flexibel alle acht Bahnen unseres KIZ bedienen und in Spitzenzeiten verstärken."
Voraussetzung dafür ist jedoch eine ausreichende Ausstattung der Kreise mit Impfstoff. Gemeinsam mit den Landräten des Rems-Murr-Kreises, des Schwarzwald-Baar-Kreises und der Kreise Böblingen, Konstanz und Ravensburg fordert Landrat Dr. Bläse von Sozialminister Lucha deshalb mit Blick auf den anstehenden Impfgipfel, dass zukünftig bei der Verteilung des Impfstoffs auf die Landkreise, die nur ein Kreisimpfzentrum haben, auch stärker die Einwohnerzahlen berücksichtigt werden. Daneben sollte auch die Entfernung zum nächsten Zentralen Impfzentrum Beachtung finden, weil hieraus eine zusätzliche Unwucht gerade für den Ländlichen Raum entstehen kann.
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