Nr. 139 vom 01.04.2021
Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache: Arbeitsgemeinschaft der Beauftragten für Chancengleichheit im Ostalbkreis zum Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention
Seit Jahrzehnten setzen sich internationale Frauenverbände für einen besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ein. In Istanbul wurde dazu 2011 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, gezeichnet und von der Türkei als erstem Beitrittsstaat ratifiziert. Weitere 45 Staaten folgten. Am vorvergangenen Samstag hat der türkische Präsident Erdoğan per Dekret verfügt, dass die Türkei aus der Konvention austritt. Laut Erdoğan schränke die Konvention den "Aufbau der Familien" in der Türkei massiv ein. Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) verurteilt den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention auf das Schärfste. Simone Thomas, eine von derzeit sieben BAG-Bundessprecherinnen, erklärt: "Damit hat der Präsident deutlich gemacht, was er von Gleichberechtigung hält. Die türkische Regierung sieht Gewalt gegen Frauen weiterhin als privates Thema an und entzieht sich der Verantwortung Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen."
Alarmierende Zahlen
Weltweit ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Auch in Deutschland ist die Istanbul-Konvention noch nicht in Gänze umgesetzt. Es gibt unvermindert hohe Zahlen an Partnerschaftsgewalt. Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau vom Partner oder Ex-Partner getötet.
Die Istanbul-Konvention will Schutz vor Gewalt und Diskriminierung geben - damit ist jede Gewalt gegen Frauen eine Menschenrechtsverletzung. Neu in der Konvention war, den Schutz für Mädchen aufzunehmen und den Schutzbegriff auf präventive Maßnahmen auszuweiten. In der Präambel wird die Tatsache anerkannt, - dass "Gewalt gegen Frauen ein Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse", - dass Frauen unverhältnismäßig stark von häuslicher Gewalt betroffen und Kinder ebenso Opfer und Zeugen von Gewalt in der Familie seien. Ziel ist es, ein Europa zu schaffen, das frei von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist. Vor allem für die lokale Gleichstellungs-Arbeit ist Prävention und Sensibilisierung der Gesellschaft gegen genderspezifische Gewalt und häusliche Gewalt grundlegend.
Lokales Engagement
Hier wurden in den vergangenen Jahren Netzwerke und Kooperationen geschaffen. Die Arbeitsgemeinschaft der Beauftragten für Chancengleichheit des Ostalbkreises und der Städte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd lädt jährlich zum "Runden Tisch häusliche Gewalt". Den fachlichen Austausch richteten Fachkräfte der Polizei mit Fachgebietsleitungen des Präsidiums und Beschäftigte der jeweiligen Kreisstädte, der Staatsanwaltschaft, des Landratsamts Ostalbkreis, Dezernat Soziales mit Jugendamt und Frauenhaus, Kinder und Jugendeinrichtungen des Ostalbkreises sowie Hilfsorganisationen für von gewaltbetroffenen Personen aus. Das Thema Gewalt in der Familie und gegen Frauen muss in das Bewusstsein der Bevölkerung gebracht werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Corona-Pandemie die häusliche Gewalt verschärft hat. In der Türkei wurden 2020 über 300 Femizide gezählt. Dies gilt für alle anderen Staaten ebenso. Die Aufkündigung der Istanbul-Konvention in dieser Situation ist an Zynismus kaum zu übertreffen. Deutschland und die EU müssen sich dem entschlossen entgegenstellen.
Die Beauftragten für Chancengleichheit im Ostalbkreis sehen in dem Schritt der Türkei ein sehr bedenkliches Signal, das sich sehr wohl auch auf Rollenbilder hier vor Ort auswirken, denn "welche Botschaft sendet ein solcher Schritt an unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit türkischen Wurzeln?" Die Istanbul-Konvention ohne Istanbul darf nicht hingenommen werden!
Ostalbkreis auf Facebook
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu Facebook >>
Ostalbkreis auf YouTube
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu YouTube >>
Ostalbkreis auf X (Twitter)
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu X (Twitter) >>
Ostalbkreis auf Instagram
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Zu Instagram >>