Nr. 136 vom 29.03.2021
Corona-Regeln für Ansammlungen sowie private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen werden im Ostalbkreis durch neue Landes-Verordnung gelockert
Seit Montag, 29. März 2021 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Deshalb hat das Landratsamt Ostalbkreis seine Verfügung vom 23. März 2021 geändert. Damit sind nun wieder Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen von Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen gestattet; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen.
Gleichzeitig tritt die seit vergangenen Donnerstag im Kreis geltende Regelung, dass Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen nur gestattet sind, wenn sich diese aus Angehörigen eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammensetzen, außer Kraft. Für den Ostalbkreis hatte dies gegolten, weil die Inzidenz auf einen Wert von über 100 gestiegen war. Durch die Neufassung der Corona-Verordnung, die das Land am Wochenende veröffentlicht hatte, wurde diese Regelung im Sinne einer Lockerung des Kontaktverbots geändert.
Die entsprechend aktualisierte Verfügung des Landratsamts, die inhaltlich auf die Regelungen in § 20 Abs. 5 und 7 der Corona-Verordnung verweist, wurde unter www.ostalbkreis.de öffentlich bekanntgemacht und kann dort im vollen Wortlaut nachgelesen werden.
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