Nr. 51 vom 09.02.2021
Coronavirus-Varianten - Ordnungsämter der Städte und Gemeinden müssen täglich kontrollieren
Wie bereits berichtet wurden inzwischen auch im Ostalbkreis bei positiv auf Corona getesteten Personen die neuen Varianten des SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen.
Zur Begrenzung einer weiteren Verbreitung dieser Virusvarianten hat das Sozialministerium des Landes die Quarantänemaßnahmen angepasst. Dass die Quarantäne von den Betroffenen auch eingehalten wird, müssen die Kommunen durch tägliche Anrufe und Kontrollen sicherstellen.
Für positiv getestete Personen, bei denen eine der neuen Virusvarianten nachgewiesen wurde, gilt eine 10-tägige Absonderungspflicht. Deren Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen müssen aber – jetzt neu – für 14 Tage in Quarantäne. Ebenfalls neu ist, dass auch Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen für 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Für den Personenkreis, für den die verlängerte Quarantänefrist gilt, müssen die Städte und Gemeinden nun auch wieder Quarantänebescheide erlassen.
Nicht nur die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden, sondern auch das Gesundheitsamt ruft täglich bei den mit Virusvarianten Infizierten an und fragt Symptome ab.
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