Nr. 50 vom 09.02.2021
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) auch zukünftig wichtiges strukturpolitisches Förderinstrument
Wandel in ländlichen Räumen des Ostalbkreises wird seit einem Vierteljahrhundert aktiv finanziell begleitet
Mit insgesamt knapp 3,8 Mio. Euro profitieren 61 Projekte im Ostalbkreis in diesem Jahr von der finanziellen Förderung, die das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum seit 25 Jahren bietet. "Dank diesem flexiblen Förderprogramm können wir in den ländlicher geprägten Räumen unseres Kreises gemeinsam mit den Kommunen nachhaltige strukturelle Verbesserungen schaffen. Gastronomie und Grundversorgung sowie die Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum und Arbeitsplatzsicherung sind zentrale Aspekte, die einer Abwanderung der Bevölkerung aus dem ländlichen Raum entgegenwirken", so Landrat Dr. Joachim Bläse.
Neben der Grundversorgung gehören auch die Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen zu den Förderschwerpunkten des ELR. "Für strukturelle und entwicklungspolitische Ansätze vor Ort in den Gemeinden ist das Programm eine hervorragende Chance", betont der Landrat und ermuntert sowohl Kommunen als auch Vereine, Gewerbetreibende und Private, von den Fördermöglichkeiten regen Gebrauch zu machen.
Lag in früheren Jahren der Förderschwerpunkt verstärkt im gewerblichen Bereich mit dem Ziel, zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern, so ist jüngst der Fokus auf die Themen Wohnen und Grundversorgung gerichtet. Bei dieser Förderschiene war in diesem Jahr im Ostalbkreis vor allem die Förderung von Dorfgaststätten herausragend. So konnten beispielsweise in zwei Aalener Teilorten und in Lauchheim Anbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit rund 500.000 Euro gefördert werden. Ebenfalls ein zum Zuge gekommenes Grundversorgungsprojekt ist der Neubau eines Ärztehauses in einer Gemeinde des Albuch. Typische ELR-Projekte sind Wohnumfeldmaßnahmen wie die von der Stadt Bopfingen in Unterriffingen geplante, die rund 300.000 Euro an Fördermitteln erhält. Auch der Ausbau touristischer Infrastruktur wie Gästezimmer oder Ferienwohnungen wurden ELR-gefördert. Und schließlich profitierten im Bereich der sogenannten privat-gewerblichen Maßnahmen allein drei Betriebe von insgesamt einer halben Million Euro.
INFO:
Projektträger und Zuwendungsempfänger im ELR können Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können über die Städte und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.
Das Programm wird vom Land jährlich im Sommer neu ausgeschrieben. Anträge können dann in der Regel bis Ende September eingereicht werden. Weitere Infos zur Antragstellung: rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung
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