Nr. 33 vom 29.01.2021
Landkreisverwaltung informiert über aktuelle Entwicklung in Schwäbisch Gmünder Altenpflegeheim
Wie bereits berichtet, kam es im Schwäbisch Gmünder Altenpflegeheim Haus Edelberg am Wetzgauer Berg am 29. Dezember 2020 zu einem Corona-Ausbruch. Im Zuge des Infektionsgeschehens haben sich Stand heute (29.01.2021) bislang insgesamt 101 Bewohnerinnen und Bewohner sowie 49 Beschäftigte mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert.
Das Gesundheitsamt des Landratsamts, das zusammen mit der Heimaufsicht des Kreises den Corona-Ausbruch von Beginn an eng begleitet, hatte bereits mehrere Abstrichaktionen mit PCR-Testungen durchführen lassen, zuletzt am Mittwoch dieser Woche. Weil sich die Infektionen trotz Isolierungs- und strikten Hygienemaßnahmen kaum eindämmen ließen, hat das Gesundheitsamt eine Sequenzierung des Virus-Genoms beim Landesgesundheitsamt veranlasst. Das Ergebnis liegt inzwischen vor, es konnte keine britische, südafrikanische oder brasilianische Mutante des Virus festgestellt werden.
Nachdem es bei den Bewohnerinnen und Bewohnern seit dem 20. Januar 2021 zunächst zu keinen Neuinfektionen gekommen war, hat der Test von diesem Mittwoch neun neu positive Ergebnisse bei Bewohnern und mehreren Beschäftigten erbracht. Aktuell sind im Haus Edelberg 29 Bewohnerinnen und Bewohner als "Aktive Fälle" in Isolation, zwei davon befinden sich in der Klinik. Von den infizierten Beschäftigten sind noch 18 als "Aktive Fälle" verzeichnet. Leider sind weitere Todesfälle zu beklagen, sodass im Rahmen dieses Corona-Ausbruch inzwischen 22 Bewohnerinnen und Bewohner verstorben sind.
Heimaufsicht und Gesundheitsamt haben für das Wochenende tägliche Testungen veranlasst, ein weiterer PCR-Test soll am kommenden Montag erfolgen. Zur Unterstützung des Heims wurde das DRK angefragt. Zur Stunde konferiert die Kreisverwaltung mit Heim- und Pflegedienstleitung, um neben den Testungen weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs festzulegen. Dazu gehören etwa systematisches klinisches Monitoring hinsichtlich Symptomen und weitere Isolationsmaßnahmen. Der bereits verhängte Besucherstopp gilt weiterhin.
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