Nr. 18 vom 19.01.2021
Kreiswahlausschuss im Ostalbkreis hat getagt - Wahlvorschläge für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 14. März 2021
Gemäß § 55 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung vom 2. September 1983 in der Fassung vom 13. Juli 2018, gültig ab 1. August 2018, wurden die Personenbezogenen Daten gelöscht.
Der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise Nr. 25 Schwäbisch Gmünd und Nr. 26 Aalen hat unter Vorsitz von Kreiswahlleiter Landrat Dr. Joachim Bläse in öffentlicher Sitzung am 19. Januar 2021 für die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg am 14. März 2021 folgende Wahlvorschläge zugelassen:
I. Im Wahlkreis Nr. 25 Schwäbisch Gmünd
II. Im Wahlkreis Nr. 26 Aalen
Die Parteiwahlvorschläge erhalten nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in allen Wahlkreisen eine landeseinheitlich fortlaufende Nummerierung (§ 32 Abs. 2 LWG). Diese ist derzeit noch nicht bekannt.
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