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Pressemitteilung

Nr. 10 vom 13.01.2021

Neue Regelung für Besucher von Pflegeeinrichtungen sorgt für Unklarheiten

Seit diesem Montag (11. Januar 2021) regelt die Corona-Verordnung des Landes, dass der Zutritt von Besuchern und externen Personen zu Krankenhäusern und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf nur nach vorherigem negativem Antigentest und mit FFP2-Maske zulässig ist.

Dies führt vor Ort vor allem in den Pflegeeinrichtungen zu Problemen, da unklar ist, wo und auf wessen Kosten die Besucher einen Antigentest machen lassen können. Denn in der Übersicht des Landes zu den seit 11. Januar 2021 geltenden Regelungen, die auf der Landes-Website zum Download zur Verfügung steht, ist wörtlich zu lesen unter der Überschrift "Gesundheit & Soziales": Übernahme der Kosten von regelmäßigenSARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen

Teils mussten nun Angehörige von einem Besuch im Pflegeheim absehen, weil vor Ort in den Einrichtungen ein solcher Test nicht oder noch nicht angeboten wird. Zudem ist nicht klar, ob die Einrichtungen tatsächlich zu diesem Testangebot für Besucher und externe Personen verpflichtet sind. Beim Landratsamt gehen in diesem Zusammenhang zunehmend mehr Anfragen von den Pflegeeinrichtungen aber auch von Angehörigen ein. Letztere haben nach eigenem Bekunden bereits beim Hausarzt angefragt, hätten aber die Kosten für den Antigentest regelmäßig selbst tragen müssen.

"Um Rechtssicherheit zu schaffen, haben wir uns deshalb an das Sozialministerium Baden-Württemberg gewandt und um Klärung gebeten, wer die Antigentests anbieten und durchführen sowie gegebenenfalls die Kosten tragen muss", erklärt Landrat Dr. Joachim Bläse. "Sobald die Antwort des Ministeriums vorliegt, werden wir Sie informieren."

Die Kliniken Ostalb sind zwar ebenfalls von dieser neuen Regelung betroffen. Allerdings gelten dort bereits seit längerem zum Patientenschutz weitaus strengere Zugangsregelungen. Die wenigen noch zugelassenen Besucher werden von den Kliniken auf das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Besuch getestet.

Aktuelles zum Coronavirus

©Oskidia - stock.adobe

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312