Nr. 5 vom 08.01.2021
Energiespartipp des EKO im Monat Januar: Marktstammdatenregister - Anlagen bis 31. Januar 2021 registrieren
Es bleiben nur noch wenige Tage, um Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister zu registrieren, um die Einspeisevergütung zu erhalten und keine Bußgelder zu riskieren. Das bedeutet:
- Sämtliche Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW) und Batteriespeicher müs-sen in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden. Das gilt auch für Anlagen, die bereits seit vielen Jahren laufen.
- Wenn Sie Ihre Anlage nicht online registrieren, verlieren Sie den Anspruch auf die EEG-Vergütung für Ihren Strom.
- Neue PV-Anlagen sind mit einer Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme zu melden. Solaranlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, müssen bis Ende Januar 2021 in das Register eingetragen werden.
- Die Registrierung ist unter https://www.marktstammdatenregister.de möglich. Die Bundesnetzagentur beantwortet Fragen zum Marktstammdatenregister montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter 0228 14 – 3333 oder per E-Mail-Anfragen an service[at]marktstammdatenregister.de
Für weitere Informationen:
EKO - Energiekompetenz Ostalb e.V.
Energie- und Klimaschutzberatung des Ostalbkreises
Dr.-Schneider-Str. 56
73560 Böbingen an der Rems
Tel. 07173/185516
E-Mail: energieberatung[at]ostalbkreis.de
www.energiekompetenzostalb.de
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