Nr. 3 vom 07.01.2021
Kundenbesuche bei der Landkreisverwaltung des Ostalbkreises ab dem 11. Januar 2021 bis auf Weiteres nur nach Terminvereinbarung möglich − Kfz-Zulassungsstellen hiervon ausgenommen
Bund und Länder haben am Dienstag, 5. Januar 2021 die Fortführung des Lockdowns beschlossen, insbesondere mit dem Ziel, Kontakte weitgehend zu vermeiden. Daher sind ab Montag, 11. Januar 2021 bis auf Weiteres Kundenbesuche im Landratsamt Ostalbkreis sowie in allen Dienst- bzw. Außenstellen der Landkreisverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ausgenommen hiervon sind die Kfz-Zulassungsstellen in Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd. "Uns ist es wichtig, trotz der besonderen Situation für unsere Bürgerinnen und Bürger da zu sein und den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Ein guter Bürgerservice ist wichtig, ebenso wichtig ist uns jedoch der Infektionsschutz unserer Beschäftigten als auch unserer Kundinnen und Kunden", erklärt Landrat Dr. Bläse.
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