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Immer mehr Erwachsene, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und keine Vertrauensperson bevollmächtigt haben, benötigen einen rechtlich Betreuenden, der sie unterstützt und rechtlich vertritt. Darüber informiert die Betreuungsbehörde des Landratsamts Ostalbkreis und wirbt gleichzeitig für die Tätigkeit als selbstständige Berufsbetreuende. Denn mit zunehmendem demografischem Wandel und dem steigenden Bedarf wird die Zahl der Berufsbetreuenden knapp.
Wenn für die rechtliche Vertretung vorsorglich keine Vollmacht erteilt wurde und die rechtliche Betreuung nicht von Familienangehörigen übernommen werden kann, werden Berufsbetreuende vom Gericht bestellt. "Die Tätigkeit als rechtliche Berufsbetreuende ist für all diejenigen geeignet, die eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche Tätigkeit auf selbständiger Basis suchen", erläutert Susanne Wanner, die Leiterin der Betreuungsbehörde im Landratsamt in Schwäbisch Gmünd. "Ein Abschluss in einem kaufmännisch-verwaltenden, sozial-pädagogischen oder juristischen Beruf oder Studium ist empfehlenswert für die tägliche Arbeit der Berufsbetreuenden."
Rechtlich Betreuende unterstützen und vertreten zu Betreuende in den vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreisen wie Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungs- und Heimangelegenheiten oder Behördenangelegenheiten. Sie erledigen den Schriftverkehr, übernehmen Behördengänge, verwalten und regeln die Finanzen und Wohnungsangelegenheiten, organisieren die pflegerische Versorgung und sind Ansprechpartner in den gesundheitlichen Belangen ihrer zu Betreuenden.
"Personen, die sich als rechtlich Berufsbetreuende engagieren, haben mit einem breit gefächerten Klienten- und Aufgabenkreis zu tun. Deshalb sind besonders Erfahrungen im Umgang mit kranken und körperlich, psychisch, seelisch oder geistig behinderten Menschen sehr hilfreich. Einfühlungsvermögen und Respekt vor anderen Lebensentwürfen braucht es ebenso", beschreibt Susanne Wanner das Spektrum der Herausforderungen.
Mit der letzten Betreuungsrechtsreform wurden die Zugangsvoraussetzungen für diese Tätigkeit neu geregelt. Die Registrierung als Berufsbetreuende erfolgt auf Antrag nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen und eines Sachkundenachweises durch die Betreuungsbehörde. Bei Antragstellern mit der Befähigung zum Richteramt oder Abschluss eines Studiums der Sozialen Arbeit gilt die Sachkunde als nachgewiesen.
Für Interessierte finden Informationsveranstaltungen statt am 05.11.2026 im Landratsamt Aalen, Stuttgarter Str. 41, im Wintergarten, 5. Stock um 16:00 Uhr und im Landratsamt Schwäbisch Gmünd, Haußmannstraße 29, Zimmer 307 um 14:00 Uhr. Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten unter der Tel. 07171 32 4287 oder per E-Mail an susanne.wanner[at]ostalbkreis.de.
Für Fragen steht die Leiterin der Betreuungsbehörde beim Landratsamt Ostalbkreis, Haußmannstraße 29, Schwäbisch Gmünd, Susanne Wanner, Tel. 07171 32-4285, E-Mail susanne.wanner[at]ostalbkreis.de zur Verfügung.
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Donnerstag, 05.11.2026, 16:00 Uhr
Bedarf an Berufsbetreuenden steigt - Informationsveranstaltungen der Betreuungsbehörde des Landratsamts am 5. November in Aalen
Veranstaltungsort: Aalen, Landratsamt Ostalbkreis, 5. OG, WintergartenImmer mehr Erwachsene, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und keine Vertrauensperson bevollmächtigt haben, benötigen einen rechtlich Betreuenden, der sie unterstützt und rechtlich vertritt. Darüber informiert die Betreuungsbehörde des Landratsamts Ostalbkreis und wirbt gleichzeitig für die Tätigkeit als selbstständige Berufsbetreuende. Denn mit zunehmendem demografischem Wandel und dem steigenden Bedarf wird die Zahl der Berufsbetreuenden knapp.
Wenn für die rechtliche Vertretung vorsorglich keine Vollmacht erteilt wurde und die rechtliche Betreuung nicht von Familienangehörigen übernommen werden kann, werden Berufsbetreuende vom Gericht bestellt. "Die Tätigkeit als rechtliche Berufsbetreuende ist für all diejenigen geeignet, die eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche Tätigkeit auf selbständiger Basis suchen", erläutert Susanne Wanner, die Leiterin der Betreuungsbehörde im Landratsamt in Schwäbisch Gmünd. "Ein Abschluss in einem kaufmännisch-verwaltenden, sozial-pädagogischen oder juristischen Beruf oder Studium ist empfehlenswert für die tägliche Arbeit der Berufsbetreuenden."
Rechtlich Betreuende unterstützen und vertreten zu Betreuende in den vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreisen wie Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungs- und Heimangelegenheiten oder Behördenangelegenheiten. Sie erledigen den Schriftverkehr, übernehmen Behördengänge, verwalten und regeln die Finanzen und Wohnungsangelegenheiten, organisieren die pflegerische Versorgung und sind Ansprechpartner in den gesundheitlichen Belangen ihrer zu Betreuenden.
"Personen, die sich als rechtlich Berufsbetreuende engagieren, haben mit einem breit gefächerten Klienten- und Aufgabenkreis zu tun. Deshalb sind besonders Erfahrungen im Umgang mit kranken und körperlich, psychisch, seelisch oder geistig behinderten Menschen sehr hilfreich. Einfühlungsvermögen und Respekt vor anderen Lebensentwürfen braucht es ebenso", beschreibt Susanne Wanner das Spektrum der Herausforderungen.
Mit der letzten Betreuungsrechtsreform wurden die Zugangsvoraussetzungen für diese Tätigkeit neu geregelt. Die Registrierung als Berufsbetreuende erfolgt auf Antrag nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen und eines Sachkundenachweises durch die Betreuungsbehörde. Bei Antragstellern mit der Befähigung zum Richteramt oder Abschluss eines Studiums der Sozialen Arbeit gilt die Sachkunde als nachgewiesen.
Für Interessierte finden Informationsveranstaltungen statt am 05.11.2026 im Landratsamt Aalen, Stuttgarter Str. 41, im Wintergarten, 5. Stock um 16:00 Uhr und im Landratsamt Schwäbisch Gmünd, Haußmannstraße 29, Zimmer 307 um 14:00 Uhr. Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten unter der Tel. 07171 32 4287 oder per E-Mail an susanne.wanner[at]ostalbkreis.de.
Für Fragen steht die Leiterin der Betreuungsbehörde beim Landratsamt Ostalbkreis, Haußmannstraße 29, Schwäbisch Gmünd, Susanne Wanner, Tel. 07171 32-4285, E-Mail susanne.wanner[at]ostalbkreis.de zur Verfügung.
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