Die Stabsstelle Rechnungsprüfung hat den gesetzlichen Auftrag der öffentlichen Finanz- und Rechtmäßigkeitskontrolle. Sie wirkt darauf hin, dass die Aufgaben von der Verwaltung rechtmäßig, sparsam und wirtschaftlich erledigt werden. Dabei ist die Rechnungsprüfung unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.
Neben der klassischen nachgehenden Prüfung trägt die Stabsstelle Rechnungsprüfung mit der beratenden und begleitenden Prüfung bereits im Vorfeld von Entscheidungen zu einer Optimierung des Verwaltungshandelns bei.
Die Stabsstelle Rechnungsprüfung gliedert sich in zwei Fachbereiche:
Örtliche Prüfung des Ostalbkreises, seiner Eigenbetriebe, seiner Sonder- und Treuhandvermögen sowie seiner selbständigen Kommunalanstalt
- Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses einschließlich laufende Prüfung der Kassenvorgänge
- Kassenüberwachung
- Weitere der Rechnungsprüfung vom Kreistag übertragene Aufgaben