Wie das Landratsamt Ostalbkreis mitteilt, ist ab dem 10. Juli 2025 die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen ohne behördliche Erlaubnis in allen Gemeinden des Kreises untersagt. Die Landkreisverwaltung hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die auf der Kreis-Website www.ostalbkreis.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ im vollen Wortlaut zur Verfügung steht.
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