Straßenverkehr
Der Geschäftsbereich Straßenverkehr ist als untere Verkehrsbehörde für die Verkehrsregelung auf einem Großteil der Straßen im Landkreis zuständig, mit Ausnahme der Straßen, die auf dem Gemarkungsgebiet der Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd liegen. Oberste Priorität hat dabei die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Dies gilt auch für die Genehmigung von Straßensperrungen im Zusammenhang von Straßenbauarbeiten oder Veranstaltungen.
Aufgaben:
- Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten (mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd)
- Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen
- Straßensperrungen
- Veranstaltungen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können
- Ausnahmegenehmigung von Vorschriften und Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung
- Schwertransporte
- Parkausweis für Schwerbehinderte
- Güterkraftverkehr
- Fahrpersonalrecht
- Zulassung von Fahrzeugen (Zulassungsbehörde)
- Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle)
- Zentrale Bußgeldstelle
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