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Pressemitteilung

Nr. 380 vom 03.09.2026

Ostalbkreis setzt auf KI: Digitale Unterstützung erleichtert Antragstellung in der Ausländerbehörde

Seit Anfang September setzt die Ausländerbehörde des Landratsamts Ostalbkreis im Rahmen von "Aufenthalt Digital" auf künstliche Intelligenz, um Antragstellende bei der digitalen Antragstellung gezielt zu unterstützen. Mit der konsequenten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) baut das Landratsamt seine digitalen Angebote weiter aus und ergänzt die bestehenden Online-Verfahren um eine KI-Komponente.

Diese KI-Komponente begleitet Antragstellende bereits während der Online-Antragstellung und prüft, ob hochgeladene Dokumente den geforderten Nachweisen entsprechen, ob Angaben vollständig sind und ob Widersprüche vorliegen. Zunächst kommt die KI-Unterstützung in den besonders stark genutzten Antragsstrecken Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Familiennachzug und Niederlassungserlaubnis zum Einsatz. Ziel ist es, unvollständige oder fehlerhafte Anträge frühzeitig zu erkennen und die digitale Antragstellung insgesamt verständlicher und reibungsloser zu machen.

Der Nutzen zeigt sich unmittelbar im Antragsprozess: Wenn etwa ein erforderlicher Nachweis noch fehlt, ein Dokument nicht in der richtigen Form vorliegt oder an der falschen Stelle hochgeladen wurde, erhalten Nutzerinnen und Nutzer noch vor dem Absenden einen Hinweis. Dadurch steigen die Chancen, dass Unterlagen gleich beim ersten Einreichen vollständiger, schlüssiger und korrekt zugeordnet sind. Das schafft mehr Orientierung, reduziert Rückfragen und vermeidet zusätzliche Nachforderungen.

Für Landrat Dr. Joachim Bläse steht ein klarer Anspruch im Mittelpunkt: Verwaltung soll für die Menschen so einfach, verständlich und zugänglich wie möglich sein. Er plädiert für eine moderne, serviceorientierte Verwaltung und ist offen für digitale Unterstützung überall dort, wo sie Verfahren bürgernäher macht und Menschen im Alltag konkret entlastet. Der Einsatz der KI in der Ausländerbehörde steht deshalb nicht nur für technischen Fortschritt, sondern für einen praktischen Mehrwert im direkten Kontakt mit der Verwaltung.

Die Nutzung der digitalen Unterstützung bleibt freiwillig. Antragstellende entscheiden selbst, ob sie die KI-Funktion aktivieren, die Hinweise berücksichtigen oder das Prüfergebnis überstimmen möchten. Eine Vorentscheidung oder Beeinflussung der behördlichen Entscheidung findet nicht statt; die Prüfung und Entscheidung verbleiben weiterhin ausschließlich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Auch der Schutz der Daten hat hohe Priorität. Die Dokumentenprüfung erfolgt nur mit Zustimmung der Antragstellenden und ausschließlich zum Zweck der Dokumentenprüfung und nur innerhalb des gesicherten Online-Dienstes. Die Prüfergebnisse werden nach dem Absenden des Antrags unwiderruflich gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben.

So zeigt der Ostalbkreis, wie die Umsetzung des OZG in der Praxis einen echten Unterschied machen kann: mit digitalen Antragswegen, verständlicher Unterstützung und einer Ausländerbehörde, die moderne Technik gezielt dort einsetzt, wo sie Antragstellenden den Weg durch das Verfahren erleichtert.

Hintergrund:
Das OZG verfolgt das Ziel, Verwaltungsleistungen online und nutzerfreundlich verfügbar zu machen. Im Bereich Ein- und Auswanderung geschieht dies über den bundesweit eingesetzten OZG-Dienst "Aufenthalt Digital", der zehn Online-Dienste für Aufenthaltstitel und weitere aufenthaltsrechtliche Leistungen bündelt, mehrsprachig angelegt ist und digitale Anträge direkt in die Fachsoftware übergeben kann. Die im Rahmen von "Aufenthalt Digital" entwickelten Online-Dienste werden bereits in mehr als 330 Ausländerbehörden bundesweit eingesetzt.