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Pressemitteilung

Nr. 236 vom 05.06.2026

Bundesweiter Hitzeaktionstag 2026

Am 11. Juni 2026 findet erneut der bundesweite Hitzeaktionstag statt. Initiiert wird dieser von der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e. V. sowie der Bundesärztekammer. Auch der Geschäftsbereich Gesundheit des Landratsamts Ostalbkreis macht am Aktionstag auf die gesundheitlichen Risiken von Hitze aufmerksam und will Bürgerinnen und Bürger für Hitzeschutzmaßnahmen sensibilisieren.

In vielen Kommunen in Deutschland hat die Hitzebelastung bereits spürbar zugenommen. Durch den Klimawandel steigt die Zahl heißer Sommertage und tropischer Nächte an, gleichzeitig treten intensive Hitzewellen immer häufiger auf. Dies stellt eine wachsende Belastung für Menschen dar, denn extreme Hitze kann erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Hierzu zählen zum Beispiel Kreislaufbeschwerden, Atemwegsprobleme, Muskelkrämpfe, Erschöpfungs- oder Schwächegefühle sowie eine stärkere Belastung von Herz und Nieren. Besonders gefährdet sind ältere und pflegebedürftige Menschen, Säuglinge und Kleinkinder sowie Menschen mit chronischen Erkrankungen.

Ab wann kann Hitze gefährlich werden?
Hitze kann ab einer Tagestemperatur von über 30°C bei gleichzeitiger Windstille gefährlich werden. Ebenso wenn die Temperaturen nachts nicht unter 20°C sinken (Tropennächte) oder eine Hitzewelle über mehrere Tage anhält. Außerdem ist bereits ab einem UV-Index von 3 Schutz in Form von Kleidung, Hüten, Sonnenbrillen und Sonnencremes erforderlich. Dieser Wert wird in Deutschland bereits ab März/April erreicht.

Wie können Hitzenotfälle frühzeitig erkannt werden und was ist im Ernstfall zu tun?
Bei Alarmzeichen wie starken Kopfschmerzen, plötzlicher Verwirrtheit, Bewusstlosigkeit, wiederholtem heftigem Erbrechen, einer Körpertemperatur von über 40°C oder trockener, heißer Haut muss umgehend Erste Hilfe geleistet und gegebenenfalls der Notruf 112 verständigt werden. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sollten Atmung und Puls der betroffenen Person regelmäßig kontrolliert werden. Bei fehlender Atmung oder fehlenden Lebenszeichen ist unverzüglich mit Wiederbelebungsmaßnahmen (Herzdruckmassage) zu beginnen. Bewusstlose Personen sollten an einen schattigen Ort gebracht und in die stabile Seitenlage gelegt werden. Ist die betroffene Person ansprechbar, sollte ihr Wasser angeboten werden. Zudem können Kopf, Nacken, Arme und Beine mit feuchten Tüchern gekühlt werden. Eine Hochlagerung der Beine kann ebenfalls hilfreich sein.

Wo finde ich Hitzewarnungen?
Unter ostalbkreis.de/hitzeaktionsplan steht den Bürgerinnen und Bürgern die Hitze-Warnkarte des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung. Dort werden tagesaktuelle Hitzewarnungen für den Ostalbkreis angezeigt. Hitzewarnstufe 1 gilt, wenn die gefühlte Temperatur am frühen Nachmittag bei über 32°C liegt. Bei Hitzewarnstufe 2 beträgt die gefühlte Temperatur am frühen Nachmittag über 38°C.

Hitzewarnungen können außerdem über die Internetseite des Deutschen Wetterdienstes, über das Naturgefahrenportal sowie über Radio und Zeitung oder über die Warn-Apps NINA oder KATWARN abgerufen werden.

Wie kann ich mich vor Hitze schützen?

  • Mittagshitze meiden (ca. 11:00 bis 17:00 Uhr) und Aktivitäten auf morgens oder abends verlegen.
  • Babys und Kleinkinder besonders schützen und nicht direkter Sonne aussetzen.
  • Wohnung kühl halten (verschatten, morgens und abends lüften, Ventilator/Klimaanlage nutzen).
  • Viel trinken (ca. 2–3 Liter, kein Alkohol, wenig Zucker und Koffein).
  • Kleine, leichte Mahlzeiten essen.
  • Sonnenschutz nutzen (helle, luftige Kleidung, Kopfbedeckung, Sonnencreme, Sonnenbrille).
  • Mit Wasser kühlen (feuchte Umschläge, kühle Fußbäder, kühle Dusche).
  • Auf sich und andere achten, vor allem aber auf Kinder und ältere Menschen. Warnzeichen ernst nehmen (Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Kreislaufprobleme).
  • Bei schweren Symptomen (z. B. Bewusstseinseintrübung, Atemnot, hoher/niedriger Blutdruck) sofort 112 anrufen.
  • Medikamente auf Hitzeverträglichkeit prüfen lassen.
  • Hitzewarnungen beachten und Aktivitäten anpassen.
  • Niemals Menschen oder Tiere in geparkten Fahrzeugen zurücklassen.

Welche Maßnahmen zum Hitzeschutz setzt die Landkreisverwaltung um?
Der Geschäftsbereich Gesundheit des Landratsamts Ostalbkreis hat gemeinsam mit einer Projektgruppe die Initiative ergriffen und einen Hitzeaktionsplan für den Ostalbkreis veröffentlicht. Der Hitzeaktionsplan enthält verschiedene Maßnahmenvorschläge, die den Kommunen im Ostalbkreis als Orientierung für Hitzeschutzmaßnahmen dienen können. Außerdem bündelt er Informationen zu den gesundheitlichen Herausforderungen von Hitze sowie Maßnahmen der Landkreisverwaltung, welche fortlaufend aktualisiert werden. Der Hitzeaktionsplan kann unter ostalbkreis.de/hitzeaktionsplan im Downloadbereich eingesehen werden.

Zudem informiert der Geschäftsbereich Gesundheit im Rahmen verschiedener Aufklärungsaktionen über Hitzeschutz. Zusätzlich wurden Informationsmaterialien an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren versandt, die mit unterschiedlichen vulnerablen Gruppen zusammenarbeiten. Der Ostalbkreis entwickelte außerdem die interaktive Karte "Kühle Orte im Ostalbkreis". Diese macht auf einen Blick sichtbar, wo sich Menschen an heißen Tagen im Ostalbkreis abkühlen können. Ob schattige Parks, kühle Innenräume, Plätze am Wasser oder frei zugängliche Trinkwasserbrunnen, die Karte bündelt zahlreiche Orte im gesamten Kreisgebiet. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Lieblingsorte für heiße Tage direkt über das Erfassungstool einzureichen. Die Kühle Orte-Karte findet sich ebenfalls unter ostalbkreis.de/hitzeaktionsplan.

Für diesen Sommer sind Infostände in verschiedenen Kommunen im Ostalbkreis in Planung. Dort erhalten Bürgerinnen und Bürger Informationen rund um Hitzeschutz, UV-Strahlung und empfohlene Verhaltensweisen an heißen Tagen. Mitarbeitende des Geschäftsbereichs Gesundheit stehen zudem für Fragen und zum Austausch zur Verfügung.

Alle Informationen rund um das Thema Hitzeschutz gibt es auf der Homepage des Landratsamts: ostalbkreis.de/hitzeaktionsplan.

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