Logo Ostalbkreis
Leichte Sprache – zur Erklärung in Leichter Sprache Gebärdensprache – Erklärung
Suche

Pressemitteilung

Nr. 179 vom 30.04.2026

Hohe Waldbrandgefahr im Ostalbkreis - Besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer ist geboten

Wegen der sonnigen und trockenen Witterung gilt im gesamten Ostalbkreis inzwischen die Warnstufe 4 des Waldbrandgefahrenindexes. Am 1. Mai-Feiertag und auch über das Wochenende bleibt diese Warnstufe in weiten Teilen des Landkreises bestehen. Damit ist eine hohe Waldbrandgefahr gegeben. Kreisforstdezernent Jens-Olaf Weiher ruft deshalb vor allem Ausflügler zu größter Aufmerksamkeit auf: "Waldbesitzende und Waldbesuchende müssen größte Vorsicht walten lassen. Dies gilt vor allem beim Umgang mit offenem Feuer an genehmigten Feuerstellen!" Ein kleiner Funkenflug genüge, um dürres Gras, Laub oder trockenes Holz in der Umgebung zu entzünden.

Das sind die Tipps der Forstverwaltung für den Umgang mit offenem Feuer im Wald:

  • Immer den Waldbrandindex und Sperrungen von Feuerstellen beachten!
  • Offenes Feuer und Grillen nur an offiziellen Feuerstellen, nicht auf mitgebrachten Grillgeräten! Das Feuer wird stets beaufsichtigt und vor Verlassen der Feuerstelle vollständig gelöscht.
  • Kein Glas und keine Glasscherben liegen lassen, da diese als Brennglas Feuer entfachen können.
  • Verboten ist offenes Feuer außerhalb von offiziellen Feuerstellen oder außerhalb des Waldes bei weniger als 100 m Abstand zum Waldrand.
  • Rauchen im Wald ist von März bis Oktober verboten.

Je nach örtlicher Situation behalten sich die Ortspolizeibehörden bzw. die Forstverwaltung vor, einzelne öffentliche Grillstellen im Wald und am Waldrand aus Forstschutzgründen zu sperren.

Die aktuelle Waldbrandgefahr kann stets aktuell für den Ostalbkreis im Internet auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html abgerufen werden.

Mehr zu diesem Thema

Wald und Forstwirtschaft