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Pressemitteilung

Nr. 128 vom 27.03.2026

Hubschraubereinsatz gegen die Raupen des Eichenprozessionsspinners

Kreisforstverwaltung informiert über die geplante Regulierungsmaßnahme zwischen Mitte April und Mitte Mai

Im vergangenen Jahr kam es im Ostalbkreis lokal wieder zu einer starken Verbreitung des Eichenprozessionsspinners (EPS). Besonders betroffen waren das Stadtgebiet Aalen, Wälder im Bereich der Gemeinden Kirchheim, Tannhausen und Unterschneidheim und der Wald rund um die Deponie Ellert.

Die häufigen Warmjahre und die natürliche Populationsdynamik begünstigen die starke Vermehrung dieses Insekts. Die Raupenhaare des Eichenprozessionsspinners stellen eine akute gesundheitliche Gefährdung für Menschen dar. Ab dem dritten Larvenstadium wachsen den Raupen sehr feine Brennhaare, die leicht brechen und bei entsprechender Witterung durch Luftströmung weitergetragen werden. Die Brennhaare lösen eine allergische Reaktion aus, die sehr unterschiedlich ausfallen kann. Zu den Symptomen gehören Hautausschläge mit Juckreiz und Brennen. Reizungen an Mund- und Nasenschleimhäuten können zu schmerzhaftem Husten und Asthma führen. Begleitend treten Allgemeinerscheinungen wie Schwindel, Fieber und Müdigkeit auf.

Zudem können Eichen regelmäßige starke Blattverluste durch den Fraß der Raupen auf Dauer nicht kompensieren. Zusätzlicher Befall mit Sekundärschädlingen kann schließlich zu einem Absterben der Eichen führen.

Aufgrund des letztjährigen Befalls und aktueller Befunde der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) muss auch 2026 wieder mit starkem Auftreten der EPS-Raupen an Eichen gerechnet werden.

Befliegungstermin ist abhängig von Witterung, Eichenaustrieb und Larvenentwicklung
Zwischen Mitte April und Mitte Mai werden daher ausgewählte Eichenwälder mit dem biologischen Biozid Foray ES bzw. dem Pflanzenschutzmittel Mimic vom Hubschrauber aus besprüht. Die Auswahl der Waldflächen erfolgte unter fachkundiger Anleitung der FVA und in Abstimmung mit Wasser- und Naturschutzbehörden.

Die Anwendung des Biozids zur Gesundheitsvorsorge ist durch Verfügungen der Gemeinden angeordnet. Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels ist eine vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigte Maßnahme des integrierten Waldschutzes und der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft.

Insgesamt werden im Kreis rund 320 Hektar Waldfläche behandelt, dies entspricht etwa 0,5 Prozent der Gesamtwaldfläche im Ostalbkreis. Karten der Behandlungsgebiete können unter www.ostalbkreis.de/wald in der Rubrik "Eichenprozessionsspinner" und bei den betroffenen Gemeinden eingesehen werden.

Zur Ausbringung der Mittel per Hubschrauber gibt es im Wald keine Alternative. Bäume im Waldverband können vom Boden aus nicht erreicht werden. Eine einzelbaumweise Ausbringung der Mittel sowie mechanische Maßnahmen wie Absammeln oder Absaugen sind daher nicht möglich. Die Besprühung wird von einem sachkundigen und erfahrenen Hubschrauberpiloten durchgeführt. Der Hubschrauber fliegt dicht über den Eichen und bringt die Mittel in Wasser gelöst als Sprühnebel auf den Kronen aus.

Biozid und Pflanzenschutzmittel sind für Mensch unschädlich
Bei dem Präparat Foray ES handelt es sich um ein zugelassenes Biozid zur Anwendung gegen blattfressende Schmetterlingsraupen. Die wirksame Substanz bei diesem Präparat ist das Bacillus thuringiensis ssp. kurstaki (kurz: B.t.). B.t. wird seit über 45 Jahren in Deutschland eingesetzt, beispielweise gegen die Schnakenplage in den Rheinauen oder in privaten Kleingärten gegen den Buchsbaumzünsler. Das Biozid wirkt sehr selektiv, da spezifisch über den empfindlichen Darm junger Raupen.

Bei dem Präparat Mimic handelt es sich ebenfalls um ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel gegen blattfressende Schmetterlingsraupen. Der Wirkstoff ist Tebufenozid, der ebenfalls sehr selektiv auf blattfressende Schmetterlingsraupen wirkt und eine vorzeitige und letale Häutung der Larven auslöst.

Laubfressende Larven anderer Insekten oder ausgewachsene Insekten werden nicht geschädigt. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Nur Raupen anderer Schmetterlingsarten, die zu diesem Zeitpunkt an der Eiche oder im nahen Umfeld der Eichen fraßaktiv sind, sind leider ebenfalls betroffen. Die kurze Wirkungsdauer von nur wenigen Tagen reduziert die ungewollten Nebenverluste anderer Raupenarten aber so weit wie möglich. Als zusätzliche vorbeugende Maßnahme werden nur maximal 50 Prozent eines zusammenhängenden Waldgebiets behandelt.

Für beide Präparate sind keine schädlichen Auswirkungen auf Menschen, Säugetiere, Vögel, Amphibien, Reptilien und Fische bekannt.

Betroffene Waldbereiche werden ganztägig gesperrt – Termin wird noch bekanntgegeben
Als Sicherheitsvorkehrung werden die Waldflächen am Tag der Befliegung ganztägig gesperrt. Im Befliegungsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten. Bitte beachten Sie die ausgeschilderten Sperrungen und Hinweisschilder und die Anweisungen der Sperrposten. Es kommt außerdem zu kurzfristigen Straßensperrungen.

Der genaue Termin des Hubschraubereinsatzes zwischen Mitte April und Mitte Mai hängt vom Fortschritt des Laubaustriebs der Eichen und vom Witterungsverlauf ab. Er wird über die Tagespresse sowie die Homepage und Sozialen Netzwerke des Ostalbkreises bekannt gegeben.

Die präventive Behandlung von Einzelbäumen vom Boden aus wird von den Städten und Gemeinden im Ostalbkreis in den Tagen rund um den Hubschraubereinsatz in eigener Regie durchgeführt.

Zusätzliche Informationen und Regelungen für das Stadtgebiet Aalen
In Aalen reichen die Maßnahmenflächen im Bereich Rohrwang und Mönchsbuch teilweise bis unmittelbar an die Bebauung und öffentliche Einrichtungen heran. Dies ist notwendig, um den weiteren Eintrag von EPS-Brennhaaren in die Siedlungsbereiche nach besten Kräften zu verhindern.

  • Im Befliegungsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten.
  • Der Sprühnebel ist eine Wasser-Öl-Emulsion. Ausgebracht werden ca. 5 ml je m².
  • Fenster und Türen angrenzender Gebäude müssen während des Fluges und ca. 10 Minuten danach geschlossen bleiben. Dies gilt auch für das Ostalb-Klinikum.
  • Behandelte öffentliche Wald- und Grünflächen sowie eine umgrenzende Zone von mindestens 20 Metern Breite dürfen bis 12 Stunden nach der Behandlung nicht betreten werden.
  • Privatflächen, z.B. Gärten, dürfen unmittelbar nach Antrocknen des Sprühbelags wieder betreten werden.
  • Der Waldfriedhof ist am Tag der Behandlung geschlossen.
  • Im Umfeld der Befliegungsflächen besteht Parkverbot auf öffentlichen Flächen unmittelbar an bzw. unter den zu behandelnden Eichen. Die obersten Parkdecks des Parkhauses Rohrwang und des Parkhauses Ostalb-Klinikum, der Parkplatz der Hochschule Aalen, die Parkflächen am Stadionweg und beim Waldfriedhof sind von morgens bis nach der Befliegung gesperrt. Im ganzen Bereich wird es zu Parkplatzengpässen kommen. Bitte weichen Sie auf andere Parkflächen aus.


Alle Informationen und Karten der Flächen gibt es unter www.ostalbkreis.de/wald, Rubrik Eichenprozessionsspinner.

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