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Pressemitteilung

Nr. 155 vom 22.04.2025

Sperrzeitregelungen in der Nacht zum 1. Mai 2025

Wie das Landratsamt mitteilt, beginnt die Sperrzeit für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Nacht von Mittwoch, 30. April 2025 zum Donnerstag, 1. Mai 2025 um 5:00 Uhr. In Spielhallen beginnt die Sperrzeit bereits um 0:00 Uhr. Die Sperrzeiten enden jeweils um 6:00 Uhr.

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