Logo Ostalbkreis
© European Easy-to-Read Logo: Inclusion Europe. Logo Gebärdensprache
Suche

Pressemitteilung

Nr. 617 vom 19.12.2024

Sperrzeitregelung für Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und Spielhallen in der Nacht zum 1. Januar 2025

Wie das Landratsamt mitteilt, ist die Sperrzeit für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Nacht zum Neujahrstag, 1. Januar 2025 aufgehoben. In Spielhallen beginnt die Sperrzeit jedoch um 0:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.

Mehr zu diesem Thema

Sicherheit und Ordnung