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Pressemitteilung

Nr. 194 vom 23.04.2024

Sperrzeitregelungen in der Nacht zum 1. Mai 2024

Wie das Landratsamt mitteilt, beginnt die Sperrzeit für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Nacht von Dienstag, 30. April 2024 zum Mittwoch, 1. Mai 2024 um 5:00 Uhr. In Spielhallen beginnt die Sperrzeit bereits um 0:00 Uhr. Die Sperrzeiten enden jeweils um 6:00 Uhr.

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