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Pressemitteilung

Nr. 138 vom 18.03.2024

Aha-Erlebnisse beim Online-Vortrag "Raus aus der Minijobfalle! Da ist mehr für Sie drin."

Am vergangenen Freitag (15.03.2024) klärte Christina Wieland, Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht, warum und unter welchen Umständen ein Minijob im Alter arm macht und welche Auswege mit Aussicht auf Verbesserung es gibt. Fragen zum Minijob wurden mit möglichen Fallstricken und Unsicherheiten in Bezug auf Urlaub, Krankheit und Kündigung geklärt – insbesondere für Frauen in Familienversicherungen.

Die Teilnehmenden nutzten den Raum für persönliche Fragen, lernten konkrete Beispiele kennen und konnten diese direkt auf ihre eigene Situation übertragen. Ein sehr schwerwiegendes Anliegen war die drohende Altersarmut bei dauerhafter Beschäftigung im Minijob und was es dabei zu berücksichtigen gilt. Ein Minijob sei nicht als gleichwertige Beschäftigung zum "normalen" Teil- oder Vollzeitjob zu sehen. Denn Minijob, Midijob, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wirken sich sehr unterschiedlich auf Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie auf Leistungsansprüche der Sozialversicherungen aus.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer trieb ebenfalls um, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sich aus einer geringfügigen Beschäftigung ableiten lassen und welche Vor- und Nachteile es innerhalb des Arbeitsverhältnisses gibt. Ein Tipp der Expertin war, von Anfang an schriftliche Bedingungen und jede Arbeitsstunde festzuschreiben. Die Ansprüche auf Urlaub und auch der Krankheitsfall wurden erläutert. Brennende Fragen wie "Was tun bei Verstößen im bestehenden Verhältnis? Wie setze ich meine Rechte gegenüber Vorgesetzten durch?" wurden mit konkreten Lösungsvorschlägen beantwortet. Die Anwältin bestärkte die Teilnehmenden, bei Missachtung von Rechten durch Arbeitgeber ggf. den Rechtsweg einzuschlagen, da ansonsten schwarzen Schafen keine Grenzen aufgezeigt würden. Alle Interessierten wollten sich bewusst um ihre berufliche und finanzielle Zukunft kümmern und die dafür aktuellen Möglichkeiten und Anlaufstellen kennenlernen.

Die Veranstaltung, zu der die Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Ostalbkreis und den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Ostalbkreis sowie der Agentur für Arbeit eingeladen hatten, wurde im Rahmen des Internationalen Frauentages 2024 durchgeführt.

Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ostwürttemberg – Ostalbkreis wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gefördert und durch den Ostalbkreis finanziert.

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