Logo Ostalbkreis
Leichte Sprache – zur Erklärung in Leichter Sprache Gebärdensprache – Erklärung
Suche

Pressemitteilung

Nr. 569 vom 09.11.2023

Die Zukunft in den Blick nehmen - Informationen zu rechtlicher Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit dies im Sinne des Betroffenen geschieht. Die entsprechende Vorsorge sollte jede und jeder in gesunden Tagen treffen. Am 19. Dezember 2023 um 16:00 Uhr findet dazu eine Informationsveranstaltung im Kleinen Sitzungssaal des Landratsamts Ostalbkreis, Stuttgarter Str. 41, in Aalen statt.

Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung des Ostalbkreises, Petra Pachner, und Andreas Lasermann vom Betreuungsverein Ostalbkreis e.V. informieren über schriftliche Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, in denen Bürgerinnen und Bürger jeden Alters vorsorglich unter anderem festlegen können, dass etwa bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Eine Anmeldung ist erforderlich bei der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, E-Mail: petra.pachner[at]ostalbkreis.de , Tel. 07361 503-1878.

Mehr zu diesem Thema

Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen