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Pressemitteilung

Nr. 78 vom 13.02.2023

Sperrzeitregelungen für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und Spielhallen in der Fastnachtszeit

Wie das Landratsamt Ostalbkreis mitteilt, beginnt nach den Bestimmungen der Gaststättenverordnung die Sperrzeit in Schank- und Speisegaststätten sowie in öffentlichen Vergnügungsstätten in der Nacht vom Rosenmontag (20.02.2023) zum Fastnachtsdienstag (21.02.2023) um 5:00 Uhr. Abweichend davon beginnt die Sperrzeit in Spielhallen nach den Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes bereits um 0:00 Uhr. Die Sperrzeiten enden jeweils um 6:00 Uhr.

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