Facebook
Youtube
X (Twitter)
Instagram
Social Wall

Veranstaltungen im Wald anmelden

Zum Zwecke der Erholung darf man den Wald grundsätzlich frei betreten. Dabei sind jedoch Rücksichtnahme und Achtsamkeit geboten. Der Wald und seine Bewirtschaftung dürfen dabei nicht gestört werden. Beschädigung oder Verunreinigung des Waldes sind verboten. Und selbstverständlich darf auch die Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt werden. Das Betreten des Waldes zu einem anderen als der Erholung dienenden Zweck ist nicht durch das freie Betretensrecht abgedeckt.
Die Wälder im Ostalbkreis sind vielseitig. Genauso wie die Interessen und Ansprüche der Bevölkerung an diese Wälder. Um diese zum Teil sich entgegenstehenden Interessen auszusteuern, bedarf eine "organisierte Veranstaltung im Wald" einer forstrechtlichen Genehmigung durch die zuständige untere Forstbehörde und zusätzlich der Zustimmung des jeweils betroffenen Waldbesitzers.

Die entsprechenden Vorgaben sind in § 37 Abs. 1, 3 und 4 des Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG) geregelt.

Organisierte Veranstaltungen im Wald

Dies ist insbesondere der Fall, wenn
  • die Veranstaltung beworben wird (Soziale Medien, Presse, Plakate, etc.),
  • die Teilnehmerzahl eine überschaubare Größe übersteigt (Richtwert ab 20 Personen),
  • die Forstbetriebe in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden könnten,
  • andere Waldbesucher beeinträchtigt werden könnten,
  • das Ökosystem bzw. der Lebensraum Wald beeinträchtigt werden könnte (z.B. Störungen von Wildtieren, Schädigung von Biotopen),
  • eine gewerbliche bzw. kommerzielle Absicht besteht,
  • die Veranstaltung dem Sammeln von Walderzeugnissen dient (z.B. Pilzen).

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Veranstaltung in und um einen Wald im Ostalbkreis planen, ist ein entsprechender "Antrag auf Genehmigung einer organisierten Veranstaltung" zu stellen. Für die Überprüfung der Antragsunterlagen sowie die Erteilung der forstrechtlichen Genehmigung ist das Forstdezernat am Landratsamt Ostalbkreis die zuständige Forstbehörde.
Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.

Die Genehmigung einer organisierten Veranstaltung ist entsprechend der aktuellen Gebührenverordnung des Landratsamts Ostalbkreis gebührenpflichtig. Derzeit sind dies 35 Euro pro Antrag.

Staatswald im Eigentum des Landes Baden-Württemberg wird von ForstBW vertreten. Betrifft eine Veranstaltung den Staatswald, leitet das Forstdezernat des Ostalbkreises die Antragsunterlagen zwecks Beantragung der Waldbesitzer-Erlaubnis an den zuständigen ForstBW-Forstbezirk weiter. Die Zustimmung zur Weitergabe muss im Antragsformular vermerkt werden.

Eine Übersicht, wo sich im Ostalbkreis Staatswald befindet, ist in der OstalbMap ersichtlich. Dort finden Sie auch die zuständige Ansprechperson für eine Vorabstimmung Ihrer Veranstaltung.
Zur interaktiven Karte Ostalbmap




Externe Links


Landesrecht Baden-Württemberg