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Pressemitteilung

Nr. 233 vom 05.06.2025

Ab Ende Juni gilt Tempo 40 in der Ortsdurchfahrt von Essingen-Lauterburg

Die Gemeinde Essingen setzt mit der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Ostalbkreis ihre Lärmaktionsplanung um. Bereits im April dieses Jahres hatte die Landkreisverwaltung in der Essinger Ortsdurchfahrt Tempo 30 angeordnet.

Ab voraussichtlich Ende Juni wird nun aus Lärmschutzgründen auch in der Ortsdurchfahrt von Essingen-Lauterburg eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung gelten. Das Tempo wird dort auf 40 km/h begrenzt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird sich vom südlichen Ortseingang (Einmündung Bühlweg) bis auf Höhe der Einmündung K 3282 erstrecken und für beide Fahrtrichtungen ohne zeitliche Beschränkung und alle Fahrzeugarten gelten.

Anlass für die Geschwindigkeitsreduzierung sind gutachterlich nachgewiesene Überschreitungen der zulässigen Lärmgrenzwerte an Gebäuden, die durch Verkehrslärm verursacht werden. Die zulässigen Grenzwerte sind sowohl tagsüber als auch nachts überschritten. Das Landratsamt Ostalbkreis hat deshalb auf Antrag der Gemeinde Essingen eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung für die Ortsdurchfahrt Lauterburg erlassen.

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Landratsamt Ostalbkreis

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Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312