Facebook
Youtube
X (Twitter)
Instagram
Social Wall

Pressemitteilung

Nr. 285 vom 01.06.2023

STADTRADELN 2023: Perfekt vorbereitet durch RadCheck und Codier-Aktion am 7. Juni

Im knapp einer Woche startet der diesjährige Aktionszeitraum des STADTRADELN im Ostalbkreis. Zwischen dem 12. Juni und 2. Juli 2023 steht der Landkreis ganz im Zeichen selbstaktiver und nachhaltiger Mobilität mit dem Fahrrad. Interessierte können sich weiter unter www.stadtradeln/ostalbkreis.de anmelden und bestehenden Teams beitreten oder neue Teams gründen.

Zum Start des Fahrradwettbewerbs bietet das Landratsamt Ostalbkreis erneut einen kostenlosen RadCheck an. Am Mittwoch, den 7. Juni 2023 können alle Interessierten ihre Fahrräder vor dem Kreishaus in der Stuttgarter Straße 41 in Aalen überprüfen lassen. Zwischen 11:00 und 17:00 Uhr prüfen fachkundige Mechanikerinnen und Mechaniker sowohl konventionelle Fahrräder als auch E-Bikes auf ihre Verkehrstauglichkeit. Im Fokus stehen dabei insbesondere sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen, Licht und Klingel. Kleinere Mängel können auf der Stelle behoben werden, dazu gehört: Bremsen einstellen, Lichtanlage überprüfen, Kette ölen, Reifen aufpumpen, Reflektoren anbringen, aber auch der richtige Sitz des Fahrradhelms kann geprüft werden. Zudem gibt es jede Menge Tipps und Tricks für die regelmäßige Instandhaltung.

Organisiert wird der RadCheck vom Geschäftsbereich Nachhaltige Mobiliät. Die Initiative RadKULTUR des Landes Baden-Württemberg fördert den RadCheck und unterstützt Kommunen damit, eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur zu entwickeln und zu stärken.

ADFC unterstützt erneut mit Fahrradcodier-Aktion
Wer neben der Überprüfung der Verkehrssicherheit noch etwas für die Diebstahlprävention tun möchte, hat dazu ebenfalls die Möglichkeit. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) bietet parallel die Codierung des eigenen Fahrrads an, um effektiver vor Diebstahl geschützt zu sein. Anhand einer "Eigentümer-Identifizierungs-Nummer" (EIN-Code) kann die Polizei zweifelsfrei und einfach nachvollziehen, wer Eigentümerin oder Eigentümer eines aufgefundenen Fahrrads ist. Bei Rahmennummern hat dagegen jeder Hersteller seine eigene Systematik oder nummeriert seine Produkte gar nicht, wodurch eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist.

Folgende Dinge sind für die Fahrradcodierung mitzubringen:
– Ein Eigentumsnachweis (Rechnung / Kaufquittung) für das Fahrrad. Bitte beachten: Ein Kassenbon allein reicht nicht aus. Fehlt der Eigentumsnachweis, wird der ADFC auf eine sogenannte Eigentumserklärung bestehen. Diese überlässt er später der Polizei zur Überprüfung.
– Personalausweis oder Reisepass
– etwas Zeit, da die Codierung des Fahrrads 15 bis 20 Minuten dauert
– Gebühr: 15 Euro, Mitglieder des ADFC 7,50 Euro
Fahrräder mit Carbonrahmen dürfen aus technischen Gründen nicht codiert werden. Die übrigen Infos, insbesondere, was eine Codierung bezweckt, wie sie technisch durchgeführt wird usw. finden sich ausführlich auf der Homepage des ADFC.

INFO: Für eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur in Baden-Württemberg
Das Land fördert mit der Initiative RadKULTUR eine moderne und nachhaltige Mobilität – und das bereits im zehnten Jahr. Das Ziel des Ministeriums für Verkehr: Den Anteil des Radverkehrs deutlich steigern. In enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Arbeitgebern und einem wachsenden Partnernetzwerk macht die Initiative das Fahrradfahren im Alltag zugänglich und erlebbar. Kommunikationsmaßnahmen, Veranstaltungen und weitere innovative Formate der RadKULTUR unterstreichen die Relevanz des Fahrradfahrens: Es ist gesund, zukunftsfähig – und somit eine zeitgemäße Form der Mobilität. Weitere Informationen: www.radkultur-bw.de

Mehr zu diesem Thema

Stadtradeln

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312