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Pressemitteilung

Nr. 165 vom 01.04.2023

Landesweite Tierseuchenübung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 30. März bis 1. April 2023

Landrat Dr. Joachim Bläse bei der Ergebnispräsentation der praktischen Fachdienstübung des Ostalbkreises in Haisterhofen: "Seit mehreren Jahren bereiten wir uns im Hintergrund auf den Ausbruch der ASP vor. Die heutige Übung auf dem ehemaligen Standortübungsplatz zeigt: Wir sind gut vorbereitet!"

Unter der Leitung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg haben alle 44 Stadt- und Landkreise am 30. und 31. März 2023 eine Tierseuchenübung zum Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Wildschweinpopulation durchgeführt.

Diese Übung fand gemeinsam mit den Regierungspräsidien als reine Kommunikationsübung statt und hatte als Szenario den Fund von verendeten, positiv auf ASP getesteten Wildschweinen in 15 Landkreisen. Die restlichen Stadt- und Landkreise waren durch die Ausweisung von kreisübergreifenden Restriktionszonen betroffen. Weitere acht Landkreise, darunter auch der Ostalbkreis, haben zusätzlich am 1. April eine Fachdienstübung durchgeführt, bei der die praktischen Aspekte im Vordergrund standen und geübt wurden.

Im Ostalbkreis fand dieser praktische Übungsteil am Samstagvormittag auf dem ehemaligen Standortübungsplatz Haisterhofen statt. Dazu wurden an diesem Tag die Zuwegungen für den Fußgänger-, Rad- und Kfz-Verkehr voll gesperrt.

Bei einem Pressegespräch im Beisein des Regierungspräsidiums Stuttgart am Ende der praktischen Übung zogen Landrat Dr. Joachim Bläse, Dezernent Thomas Wagenblast und die Leiterin des Geschäftsbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts, Dr. Martina Bühlmeyer, eine Bilanz der dreitägigen Übung und insbesondere des fachpraktischen Teils. "Mit Blick auf die stürmische Wetterlage haben wir uns am Freitagnachmittag entschieden, die Übung dennoch durchzuführen und kurzfristig auf die Wettersituation zu reagieren. Abhängig von der Windstärke wurde beispielsweise auf einen ursprünglich geplanten Drohneneinsatz bei der Fallwildsuche verzichtet oder es wurden Übungsteile in bestimmten bewaldeten Bereichen wegen der potenziellen Gefahr für die Suchtrupps durch Sturmholz eingeschränkt", so Landrat Dr. Joachim Bläse bei seiner Begrüßung. Der Landrat und Thomas Wagenblast als fachlich verantwortlicher Dezernent im Landratsamt dankten allen Beteiligten der Kommunikationsübung und des praktischen Teils und betonten, wie wichtig regelmäßige Übungen und dadurch eingespielte Abläufe für den Ernstfall sind. Dies, so Bläse, habe nicht zuletzt die Corona-Pandemie mehr als deutlich gemacht.

Dr. Martina Bühlmeyer, die die Projektgruppe ASP bei der Kreisverwaltung leitet, und ihr Mitarbeiterstab hatten gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Katastrophenschutz des Landratsamts eine Vielzahl von Akteuren zu koordinieren. Neben den Einheiten bei der Landkreisverwaltung selbst waren die THW-Einheiten aus Aalen und Ellwangen, die Führungs- und Lageeinheit der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, die Jägerschaft und das Trainingscenter Retten und Helfen im Übungseinsatz. Das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr war als Beobachter mit dabei.

"Die praktische Fachdienstübung erfolgte in Form von sieben selbständigen und parallellaufenden Übungssegmenten, die auch im Ernstfall im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest durchzuführen sind", erklärte Dr. Bühlmeyer. Ab morgens 7:00 Uhr wurde vor Ort auf dem Standortübungsplatz ein Einsatzzentrum aufgebaut. Dafür kam der Führungs- und Lageanhänger - kurz Fü-La - der Freiwilligen Feuerwehr Aalen um den Leiter der Fü-La-Einheit Karl-Heinz Wild und Kreisbrandmeister Andreas Straub zum Einsatz, der seit 2021 u. a. für Krisen- und Katastrophenfälle zur Verfügung steht und über moderne digitale, analoge und satellitengestützte Funk-Arbeitsplätze verfügt.

Jäger mit Hunden an der Leine und ausgebildete Suchhundegespanne in der Freisuche machten sich auf die Fallwildsuche in einem vordefinierten Gebiet mit aktiv ausgelegten Suchobjekten. Im Ernstfall, der an den Vortagen bei der Kommunikationsübung theoretisch durchgespielt wurde, würde nämlich um den Fundort eines toten, ASP-positiven Wildschweins eine sogenannte "Infizierte Zone" gebildet. Im Zentrum dieser Zone, der sogenannten Kernzone mit 3 Kilometern Radius um das positive Wildschwein, würde dann beispielsweise entsprechend den Vorschriften der Schweinepest-Verordnung eine solche Suche stattfinden müssen. Die ursprünglich ebenfalls vorgesehene drohnengestützte Suche nach Fallwild musste wetterbedingt reduziert werden.

Weitere fachpraktische Übungseinheiten in Haisterhofen waren laut Dr. Bühlmeyer der Aufbau und der Betrieb von Dekontaminationsschleusen für Fahrzeuge, Personen und Hunde und der Bau eines Zauns, der Wildschweinrotten von einer Wanderung in ein anderes Gebiet abhalten und damit das Verschleppen des Virus möglichst verhindern soll.

"Sowohl die Kommunikationsübung als auch die praktische Fachdienstübung werden wir im Nachgang noch detailliert zusammen mit allen Beteiligten aufarbeiten und bei Bedarf Abläufe anpassen", so Dezernent Thomas Wagenblast. Landrat Dr. Bläse zog abschließend das Fazit: "Wir haben im Rahmen der Kommunikationsübung die bei uns im Landratsamt geplante Aufgabenteilung erkenntnis- und erfolgreich geübt und konnten alle externen Akteure einbinden. Die heute vor Ort praktisch geübten Strukturen und Kommunikationswege werden wir dauerhaft etablieren, damit im Ernstfall vor allem in der kritischen Anfangsphase keine wertvolle Zeit verloren geht."


Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige / gelistete Viruserkrankung, die nur Haus- und Wildschweine befällt und nicht auf den Menschen übertragen werden kann. Eine Impfung der Schweine gegen die Afrikanische Schweinepest ist derzeit nicht möglich. Die gefährliche Tierseuche breitet sich seit einigen Jahren in Osteuropa auch in Richtung Westen aus.

Schweinefleisch und daraus hergestellte Lebensmittel können bedenkenlos verzehrt werden. Infizierte Schweine werden beseitigt und von der Lebensmittelgewinnung ausgeschlossen.

Da mit dem ASP-Virus angesteckte Schweine in der Regel sterben, hat ein ASP-Ausbruch für Schweinebestände gravierende Folgen. Auch die wirtschaftlichen Folgen sind immens. Innerhalb der EU greift das sogenannte Regionalisierungskonzept, das heißt, Schweine, Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse außerhalb der Restriktionsgebiete können weiterhin ohne tierseuchenrechtliche Einschränkungen in andere Mitgliedstaaten verbracht werden.

Ein ASP-Ausbruch bei Wildschweinen führt in der betroffenen Region zu Einschränkungen bei der Jagd und in den dort gelegenen Schweinehaltungen und kann sich auf die Pflanzenproduktion sowie die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen auswirken.

Daher muss alles unternommen werden, um die ASP von Haus- und Wildschweinen fernzuhalten und einen möglichen Seuchenausbruch rasch einzugrenzen. Im September 2020 trat die ASP in Brandenburg erstmals in Deutschland auf, ein totes Wildschwein wurde positiv getestet. In Baden-Württemberg wurde der erste ASP-Ausbruch am 25. Mai 2022 in einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Emmendingen amtlich festgestellt.

Ein ASP-Ausbrauch beim Wildschwein hätte für den Schweine- und Schweinefleischsektor also erhebliche Auswirkungen, vor allem auch im Ostalbkreis mit seinen zahlreichen Schweinehaltern und Schlachtstätten. Um Handelsrestriktionen und damit die wirtschaftlichen Folgen bestmöglich einzudämmen, gibt es Vorgaben des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur umfassenden Vorbereitung auf den Seuchenfall. Bereits 2018 wurde beim Landratsamt Ostalbkreis eine Sachverständigengruppe für den Fall eines ASP-Ausbruchs eingerichtet.

Minister Peter Hauk hat sich zum heutigen Abschluss der 3-tägigen landesweiten Tierseuchenübung in Mosbach ein Bild vor Ort gemacht, wo ebenfalls eine praktische Fachdienstübung stattfand. Die Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie hier: mlr.baden-wuerttemberg.de/

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