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Pressemitteilung

Nr. 150 vom 24.03.2023

"ESF Plus": Projektanträge können ab dem 31.03.2023 bei der L-Bank eingereicht werden

Der Name hat sich geändert, aber der Europäische Sozialfonds (ESF) wird als „ESF Plus“ weiterhin Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen unterstützen. Auch in der Förderperiode 2021 bis 2027 werden die ESF-Interventionen auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF-Arbeitskreisen (AK) maßgeblich geplant. Somit bleibt die regionale Umsetzung ein wichtiges Struktur- und Qualitätsmerkmal des ESF in Baden-Württemberg.

Dem Ostalbkreis stehen in der laufenden Förderperiode insgesamt pro Jahr 263.200 Euro zu Verfügung, die über die regionale Geschäftsstelle des ESF für Projekte mit arbeitsmarktpolitischer Zielsetzung eingesetzt werden können. Diese Mittel ermöglichen es dem Landkreis auch zukünftig, Projekte zu fördern, die das Ziel verfolgen, den Zugang zu Arbeitsplätzen zu verbessern sowie die soziale Integration von benachteiligten Menschen zu fördern. Der Blick richtet sich u. a. auf Langzeitarbeitslose, Erziehende mit bestimmten Problemlagen sowie benachteiligte Schülerinnen und Schüler, die aufgrund vielfältiger Problemlagen von Schulabbruch bedroht sind und bedingt als ausbildungsreif gelten.

Interessierte Antragstellerinnen und Antragssteller werden gebeten, ihren zweijährigen ESF-Projektantrag für die Jahre 2024 und 2025 bis zum 31.05.2023 über ELAN bei der L-Bank in Karlsruhe und vorab bis zum 21.5.2023 bei der ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt einzureichen. Grundsätzlich werden im Rahmen der regionalen Förderung im Ostalbkreis zweijährige Projekte gefördert.

Detailliert können die Ziele und die Zielgruppen in der ESF-Strategie für den Ostalbkreis unter www.ostalbkreis.de eingesehen werden. Für die Antragstellung erforderliche Antragsmodalitäten, Auswahlkriterien und sonstige Informationen zu den ESF-Förderanträgen, die für die Auswahl der regionalen Projekte im Juni Gültigkeit haben werden, können auf der Homepage des ESF in Baden-Württemberg unter www.esf-bw.de abgerufen werden.

In der Vergabesitzung am 13. Juni 2023 entscheidet dann der ESF-Arbeitskreis im Ostalbkreis, welche eingereichten Projekte ein positives Votum erhalten werden.

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Hermine Nowottnick, Geschäftsstelle Europäischer Sozialfonds im Landratsamt Ostalbkreis unter Tel. 07361 503-1684 oder hermine.nowottnick[at]ostalbkreis.de zur Verfügung.

Mehr zu diesem Thema

Geschäftsstelle Europäischer Sozialfonds (ESF)

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312