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Pressemitteilung

Nr. 414 vom 08.09.2022

Energiespartipp des EKO im Monat September: Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Die Grundlage für den Energieausweis ist je nach Gebäudetyp der theoretische Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder der durchschnittliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre (Verbrauchsausweis). Ein neu errichtetes Gebäude bekommt stets einen Bedarfsausweis, da der Energiebedarf in der Bauphase nur rechnerisch ermittelt werden kann. Auch wenn keine verwendbaren Verbräuche vorliegen, weil das Haus beispielsweise lange leer stand, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Der Aufwand für diese Ingenieurleistung kann je nach Gebäudestruktur hoch sein. Deshalb sind Bedarfsausweise teurer. Beide Energieausweise haben eine offizielle Registriernummer und sind zehn Jahre gültig, zumindest bis sich durch eine Modernisierung der Heizung oder Gebäudehülle die energetische Qualität ändert.

Auch beim Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien ist ein Energieausweis erforderlich, welcher Energieausweis für Sie der Richtige ist, erfahren Sie beim EKO.

Für weitere Informationen:

EKO - Energiekompetenz Ostalb e.V.
Energie- und Klimaschutzberatung des Ostalbkreises
Dr.-Schneider-Str. 56
73560 Böbingen an der Rems
Tel. 07361 503-2741
E-Mail: energieberatung@ostalbkreis.de
www.energiekompetenzostalb.de

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312