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Pressemitteilung

Nr. 237 vom 30.05.2022

Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen in Baden-Württemberg: Biosicherheit besonders wichtig!

Vergangene Woche wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Emmendingen in einer Freilandhaltung von Hausschweinen durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Die Ermittlungen zur Eintragsursache dauern derzeit noch an.

In diesem Zusammenhang weist der Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Ostalbkreis alle Schweinehalter - ganz besonders jedoch Freiland- und Auslaufhaltungen - eindringlich auf ihre Pflicht zur Einhaltung ausreichender Biosicherheitsmaßnahmen hin.

Zur Überprüfung oder Beratung der im Schweinebetrieb vorhandenen Biosicherheitsmaßnahmen kann das Biosicherheitsprojektteam, angesiedelt bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, kostenlos für einen Beratungstermin hinzugezogen werden. Sie erreichen das für den Ostalbkreis zuständige Biosicherheitsprojektteam Nord unter: Eva Sailer (e.sailer@tsk-bw-tgd.de; mobil: 01520 9485797) und Sophia Rannenberg (s.rannenberg@tsk-bw-tgd.de; mobil: 0174 9302059).

"Um ein Seuchengeschehen in der Wildschweinepopulation frühzeitig erkennen zu können, ist es nötig, dass jedes Unfall- bzw. Fallwild beprobt wird. Daher bitten wir die Jägerschaft um erhöhte Aufmerksamkeit in den Revieren und um durchgängige Beprobung entsprechender Tiere", so Dr. Martina Bühlmeyer, Leiterin des Geschäftsbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ostalbkreises. Die hierfür notwendigen Beprobungssets können beim Veterinäramt unter veterinaeramt@ostalbkreis.de oder telefonisch unter 07361 503-1830 angefordert oder zu den üblichen Öffnungszeiten im Veterinäramt Julius-Bausch-Str. 12 in 73430 Aalen, 2. Stock abgeholt werden.

Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Eine Übertragung auf Schweine erfolgt in der Regel durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome, in der Regel geht ein ASP-Geschehen mit einer erhöhten Sterblichkeit im Bestand einher. ASP ist für den Menschen ungefährlich. Sie ist keine Zoonose, also keine zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit.

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Afrikanische Schweinepest

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312