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Pressemitteilung

Nr. 165 vom 26.04.2022

Zensus 2022: Die amtlichen Einwohnerzahlen im Ostalbkreis werden zum Stichtag 15. Mai 2022 neu festgestellt

Von Mitte Mai bis Ende Juli werden im Ostalbkreis die Einwohnerinnen und Einwohner für den Zensus 2022 befragt. Der Zensus findet alle zehn Jahre in allen deutschen Städten und Gemeinden statt und wurde vergangenes Jahr aufgrund der Corona-Pandemie verschoben. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Grundlage hierfür sind die Einwohnermelderegister. Mehrere Gesetze regeln den rechtlichen Rahmen des Zensus, darunter das Zensusgesetz. Darin sind zum Beispiel die Stichprobengröße und Maßnahmen zur Gewährung des Datenschutzes und die Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern geregelt. Paragraf 23 des Zensusgesetzes besagt, dass die Befragten, die per Zufall ausgewählt wurden, gesetzlich zur Auskunftserteilung verpflichtet sind.

Für den Zensus 2022 werden wesentlich mehr Menschen befragt als 2011. Zudem wird der Zensus dieses Mal auch in Gemeinden durchgeführt werden, die weniger als 10.000 Einwohner haben. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Das Ergebnis hat also auch deutliche Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden im Ostalbkreis. "Deshalb ist es wichtig, dass möglichst alle ausgewählten Personen an der Befragung teilnehmen", so Landrat Dr. Joachim Bläse.

"Im Auftrag des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg führt die Erhebungsstelle des Landratsamts Ostalbkreis für 40 Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Städte Aalen Schwäbisch Gmünd, die eine eigene Erhebungsstelle haben, die Haushaltsbefragungen auf Stichprobenbasis durch", erklärt Lucia Hügler, die Leiterin der Zensus-Erhebungsstelle des Landratsamts Ostalbkreises. "Damit sollen Über- oder Untererfassungen erkannt und wichtige soziodemographische Merkmale, wie beispielsweise Bildungsabschlüsse, erhobenen werden. Die Befragung vor Ort wird von beauftragten Interviewern und Interviewerinnen, sogenannten Erhebungsbeauftragten, durchgeführt und wird nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Zum Teil erhalten die Auskunftspersonen beim Interview auch Unterlagen für einen Online-Zugang und können so eigenständig weitere Angaben per Internet eintragen und abgeben."

Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden in Ostalbkreis etwa 280 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte die Interviews so kontaktarm wie möglich durchführen. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Haustür oder im Hausflur erfolgen. Ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Interviewerin oder den Interviewer ist somit nicht notwendig. Für die Auskunftspersonen besteht Auskunftspflicht. Stichtag ist der 15. Mai 2022. Nach diesem Datum darf erst mit den Befragungen der Haushalte begonnen werden.

Zusätzlich zu den Haushaltsstichproben gibt es eine Erhebung an allen Anschriften mit Sonderbereichen. Zu den Sonderbereichen zählen beispielsweise Wohnheime für Studierende und Gemeinschaftsunterkünfte wie Altenheime. Die durch den Zensus erhobenen Daten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist es gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Befragungsdaten an andere Verwaltungseinheiten wie die Bürgerdienste oder beispielweise an das Sozialamt oder Jobcenter weitergegeben werden.
Die Erhebungsbeauftragten wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, auf Verschwiegenheit verpflichtet und nach Vorgabe des Statistischen Landesamts umfassend geschult. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld postalisch an. Beim Befragungstermin weisen sich die ehrenamtliche Tätigen bei den Auskunftspersonen mit einem offiziellen Ausweis aus.

Die Erhebungsstelle des Ostalbkreises sucht auch Erhebungsbeauftragte, die diese ehrenamtliche Tätigkeit ab Mitte Mai bis Ende Juli 2022 in den Gemeinden des Ostalbkreises im Rahmen von Befragungen machen möchten. Gerne fragen Sie bei der Zensus-Erhebungsstelle des Landratsamts Ostalbkreis nach, in welchen Gemeinden noch Bedarf besteht. Für Rückfragen sind die Mitarbeiterinnen unter der Telefonnummer 07361 503-2040 oder per E-Mail zensus[at]ostalbkreis.de erreichbar.

Weitere Informationen zum Zensus finden Sie auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes oder auf Twitter.

Landrat Dr. Joachim Bläse (rechts) mit der Leiterin der Erhebungsstelle Lucia Hügler (2. v. r.) und dem Team des Zensus

Landrat Dr. Joachim Bläse (rechts) mit der Leiterin der Erhebungsstelle Lucia Hügler (2. v. r.) und dem Team des Zensus
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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312