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Pressemitteilung

Nr. 589 vom 15.12.2021

Öffnungszeiten der Landkreisverwaltung über die Feiertage und den Jahreswechsel

Wie das Landratsamt Ostalbkreis mitteilt, haben alle Dienststellen am Heiligen Abend, 24. Dezember 2021, an Silvester, 31. Dezember 2021, und am 6. Januar 2022 geschlossen.

Am 23. Dezember 2021 gelten geänderte Öffnungszeiten:

  • Zulassungsbehörden in Aalen und Schwäbisch Gmünd 7:30 Uhr – 15:30 Uhr

  • Zulassungsbehörde Bopfingen 7:30 Uhr – 12:00 Uhr

  • Zulassungsbehörde Ellwangen 13:30 Uhr – 15:30 Uhr

  • alle anderen Dienststellen schließen an diesem Tag um 16:00 Uhr


Vom 27. bis 30. Dezember 2021 und am 7. Januar 2022 ist die Landkreisverwaltung zu den üblichen Zeiten geöffnet. Diese finden Sie hier

Die Dienststellen der Landkreisverwaltung dürfen nur mit 3G-Nachweis betreten werden. Der 3G-Nachweis muss zusammen mit einem Ausweisdokument dem jeweiligen Ansprechpartner im Landratsamt vorgelegt werden. Außerdem muss ein Mund-Nase-Schutz in Form einer medizinischen oder einer FFP2-Maske getragen werden.

Um Wartezeiten und somit auch Personenkontakte zu reduzieren, wird dringend empfohlen, nur in unbedingt notwendigen Fällen persönlich vorbeizukommen und dies möglichst nach Terminvereinbarung. Vorrangig wird gebeten, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen.

Für den Besuch der Fahrerlaubnisbehörde Aalen und Schwäbisch Gmünd und der Geschäftsstellen des Jobcenters ist jedoch eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

Mehr zu diesem Thema

Öffnungszeiten des Landratsamts Ostalbkreis

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312