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Pressemitteilung

Nr. 531 vom 10.11.2021

Gesundheitsamt kontaktiert Corona-Positive und Kontaktpersonen nicht mehr - Infos zu den geltenden Absonderungsregelungen und Impftermine der MIT im Kreis

Wie bereits berichtet hat das Land Baden-Württemberg seine Strategie beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement geändert. Gesundheitsämter rufen deshalb positiv auf Corona Getestete und etwaige Kontaktpersonen nicht mehr routinemäßig an und informieren auch nicht mehr per E-Mail über Absonderungspflichten und -fristen.

Neue Regelungen und Abläufe
Aufgrund der hohen Zahl an Nachfragen bei der Hotline des Gesundheitsamts Ostalbkreis und vor Ort in den Gemeindeverwaltungen informiert das Landratsamt nochmals über Details:

  1. Sogenannte Indexpersonen, also positiv auf das Coronavirus Getestete, und ihre nicht vollständig geimpften oder genesenen Haushaltangehörigen müssen sich gemäß der jeweils geltenden Corona-Verordnung Absonderung Baden-Württemberg selbstständig und eigenverantwortlich in Absonderung begeben, sobald ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test positiv ausfällt.

  2. Das Gesundheitsamt gibt die Daten der positiv getesteten Person an das Bürgermeisteramt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde weiter. Die Bürgermeisterämter können anhand der übermittelten Daten die Absonderungspflicht von positiv Getesteten und gleichzeitig deren Haushaltsangehörigen kontrollieren.

    Dauer der Absonderungspflicht bei Indexpersonen:
    Ohne Symptome: 14 Tage nach positivem Antigentest oder positivem PCR-Test
    Mit Symptomen: Die 14-tägige Absonderungspflicht beginnt mit Symptombeginn zu laufen.

    Eine GEIMPFTE Indexperson OHNE Symptome kann sich am fünften Tag mit einem negativen PCR-Test freitesten.

    Dauer der Absonderungspflicht bei Haushaltsangehörigen:
    10 Tage nach Testung der Indexperson oder nach Symptombeginn bei der Indexperson.

    Ab dem fünften Tag kann sich ein Haushaltsangehöriger mit einem negativen PCR-Test freitesten. Ab Tag 7 ist dies mit einem negativen Antigentest möglich.

    Die Absonderung endet automatisch, ein negativer Befund muss aber weiterhin aufgehoben werden und auf Verlangen dem jeweils zuständigen Ordnungsamt vorgelegt werden.

    Für vollständig geimpfte und genesene Haushaltsangehörige OHNE Symptome besteht KEINE Absonderungspflicht.

    Auf Antrag der positiv getesteten Person bzw. der haushaltsangehörigen Person stellt das Bürgermeisteramt nach Ablauf der Absonderungsdauer eine Bescheinigung über den Absonderungszeitraum aus. Für den Arbeitgeber reicht zunächst der Nachweis des positiven Testergebnisses.

    Haushaltsangehörige Kontaktpersonen können beim Bürgermeisteramt zudem eine Testberechtigung nach der Test-Verordnung erhalten.

  3. Personen, die NICHT zur Gruppe der Haushaltsangehörigen zählen, aber Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einholen und sich testen lassen. Es erfolgt nur noch in Ausnahmefällen (z.B. Ausbruch in sogenannten vulnerablen Gruppen wie etwa in Altenpflegeeinrichtungen o. ä.) eine Einstufung als enge Kontaktperson bzw. die Anordnung zur Absonderung durch das Gesundheitsamt.

Eine ausführliche tabellarische Übersicht, anhand derer positiv Getestete und deren Haushaltsangehörige die für sie geltenden Fristen ersehen können, gibt es auf www.ostalbkreis.de, Aktuelles zum Coronavirus, Häufig gestellte Fragen (FAQ) und Verhaltensempfehlungen. Dort sind auch Merkblätter des Sozialministeriums eingestellt, die darüber informieren, was bei positivem PCR-, Antigen-Schnelltest oder Selbsttest zu tun ist.

Ostalbkreis impft jetzt mit eigenem Mobilen Impfteam (MIT)
Am 12. November 2021 startet das Mobile Impfteam, welches das Land auf Initiative des Ostalbkreises zusätzlich zur Verfügung gestellt hat. Das Team ist am 12. und 13. November von 10 bis 17 Uhr im Aalener Rathaus. Geimpft wird ohne Terminanmeldung. (Anmerkung vom 17.11.2021: Für manche Impftermine ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Darauf wird ggf. in der Detailansicht zum Termin hingewiesen.)

"Zur Vorbereitung der Pop-up-Impfungen können wir auf die Infrastruktur des Ostalb-Klinikums Aalen zurückgreifen. Dankenswerterweise haben sich auch wieder die Hilfsorganisationen im Kreis bereit erklärt, uns personell zu unterstützen", informiert Landrat Dr. Joachim Bläse. Es sei wichtig, jetzt die Impfkampagne voranzubringen, so der Landrat weiter. Deshalb werde das Impfteam des Ostalbkreises sich mit dem Diakoneo Schwäbisch Hall sowie den Kommunen und Ärzten, die gemeinsame Vor-Ort-Aktionen machen, koordinieren. "Unsere Impfkonzeption umfasst den Verbund MIT Diak - MIT Ostalbkreis - Pop-up-Aktionen der niedergelassenen Ärzte/Hilfsorganisationen und sieht vor, möglichst flächendeckend niedrigschwellige Impfangebote zu machen. Wir sehen angesichts der vierten Coronawelle die Notwendigkeit, dass sich eine größere Zahl an noch Ungeimpften immunisieren lässt - und wir wollen auch die niedergelassenen Ärzte bei den Erst- und Zweitimpfungen und vor allem den Auffrischungsimpfungen ergänzen!", so Dr. Bläse. Der Landrat macht darauf aufmerksam, dass in Baden-Württemberg nicht nur die über 70-Jährigen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger sechs Monate nach ihrer vollständigen Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten können. Vor allem den über 60-Jährigen legt der Ostalb-Landrat dies besonders ans Herz. Eine Infektion mit dem Coronavirus lässt sich zwar durch die Impfung nicht völlig verhindern, wohl aber verhindert die Impfung in aller Regel schwere Verläufe, die eine Einweisung ins Krankenhaus oder gar eine Intensivbehandlung mit Beatmung erfordern und teils tödlich enden.


Impftermine der MIT Ostalbkreis, MIT Schwäbisch Hall, niedergelassene Ärzte (Stand: 10.11.2021)
Die genauen Örtlichkeiten werden von den Kommunen bekanntgegeben. Sobald weitere Termine feststehen, werden diese auf www.ostalbkreis.de veröffentlicht.


MIT Diakoneo IMIT Diakoneo IIMIT OstalbkreisNiedergelassene Ärzte / Hilfsorganisationen
Freitag12.11.2021Abtsgmünd
11 bis 17 Uhr
Rathaus Aalen
10 bis 17 Uhr
Samstag13.11.2021Rathaus Aalen
10 bis 17 Uhr
Großsporthalle Schwäbisch Gmünd
9 bis 15 Uhr
Praxis Dr. Winker zusammen mit der Bergwacht und dem DRK
Sonntag14.11.2021Abtsgmünd
10 bis 16 Uhr
Montag15.11.2021Abtsgmünd
10 bis 16 Uhr
Dienstag16.11.2021Schwerzerhalle Schwäbisch Gmünd
14 bis 20 Uhr
Palais Adelmann Ellwangen
11 bis 18 Uhr
Unterschneidheim
10 bis 16 Uhr
Mittwoch17.11.2021Ipf-Treff Bopfingen
10 bis 16 Uhr
Rathaus Aalen
11 bis 17 Uhr
Unterschneidheim
10 bis 16 Uhr
Donnerstag18.11.2021Rathaus Aalen
11 bis 17 Uhr
Böbingen
10 bis 16 Uhr
Freitag19.11.2021Mutlangen
10 bis 16 Uhr
Samstag20.11.2021Ausbildungsmesse Ellwangen
9 bis 13 Uhr
Großsporthalle Schwäbisch Gmünd
9 bis 15 Uhr
Praxis Dr. Winker zusammen mit der Bergwacht und dem DRK
Sonntag21.11.2021Abtsgmünd
11 bis 17 Uhr
Mutlangen
10 bis 16 Uhr
Montag22.11.2021Abtsgmünd
11 bis 17 Uhr
Bopfingen
10 bis 16 Uhr
Dienstag23.11.2021Abtsgmünd
11 bis 17 Uhr
Schwerzerhalle Schwäbisch Gmünd
14 bis 20 Uhr
Bopfingen
10 bis 16 Uhr
Mittwoch24.11.2021Rathaus Aalen
11 bis 17 Uhr
Essingen
10 bis 16 Uhr
Donnerstag25.11.2021Rathaus Aalen
11 bis 17 Uhr
Ruppertshofen
10 bis 16 Uhr
Samstag27.11.2021Schwerzerhalle Schwäbisch Gmünd
14 bis 18 Uhr
Großsporthalle Schwäbisch Gmünd
9 bis 15 Uhr
Praxis Dr. Winker zusammen mit der Bergwacht und dem DRK
Sonntag28.11.2021Vor dem Rathaus Schwäbisch Gmünd
12 bis 19 Uhr
Montag29.11.2021Heubach
10 bis 16 Uhr
Dienstag30.11.2021Schwerzerhalle Schwäbisch Gmünd
14 bis 20 Uhr
Schwerzerhalle Schwäbisch Gmünd
14 bis 20 Uhr
Heubach
10 bis 16 Uhr
Mittwoch01.12.2021Palais Adelmann Ellwangen
11 bis 18 Uhr
Lauchheim
10 bis 16 Uhr
Samstag04.12.2021Großsporthalle Schwäbisch Gmünd
9 bis 15 Uhr
Praxis Dr. Winker zusammen mit der Bergwacht und dem DRK
Montag06.12.2021Göggingen
10 bis 16 Uhr
Dienstag07.12.2021Göggingen
10 bis 16 Uhr
Donnerstag09.12.2021Palais Adelmann Ellwangen
11 bis 18 Uhr
Dienstag14.12.2021Westhausen
10 bis 16 Uhr
Mittwoch15.12.2021Palais Adelmann Ellwangen
11 bis 18 Uhr
Mittwoch29.12.2021Leinzell
10 bis 16 Uhr

Aktuelles zum Coronavirus


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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
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