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Pressemitteilung

Nr. 526 vom 08.11.2021

Geflügelpest rückt näher - Ausnahmen von der Aufstallungspflicht

Der Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung informiert

"Seit Mitte Oktober 2021 häufen sich Meldungen über Geflügelpestausbrüche (HPAIV H5) bei Wildvögeln in Deutschland und Europa. Diese könnten Vorboten eines größeren Seuchengeschehens in den kommenden Wochen und Monaten sein. Es ist daher besonders wichtig, schon jetzt tätig zu werden und die erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen zu ergreifen, um einen Seucheneintrag in Geflügelbestände und Vogelhaltungen zu verhindern", sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (2. November) in Stuttgart.

Nach dem seit 21. April 2021 geltenden EU-Tiergesundheitsrecht sind die Tierhalterinnen und Tierhalter im Rahmen ihrer Eigenverantwortung unter anderem für die Gesundheit ihrer Tiere und nun noch stärker als bisher für die Minimierung des Risikos hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen mitverantwortlich und haben daher geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie aus der untenstehenden Grafik ersichtlich ist. Dies gilt auch zum Schutz vor wildlebenden Tieren. Die zu ergreifenden Maßnahmen können die Umzäunung, Einfriedung, Überdachung, Errichtung von Netzen sowie die Reinigung und Desinfektion sowie Insekten- und Nagetierbekämpfung umfassen, soweit dies erforderlich ist.

Übergitterte oder übernetzte Volieren, die den Kontakt zu Wildvögeln sicher verhindern, können im Seuchenfall nach § 13 Abs. 1 Satz 2 Geflügelpest Verordnung von der Aufstallungspflicht ausgenommen werden. Um die Möglichkeit der Ausnahme von der Aufstallungspflicht bereits vor dem Seuchenausbruch zu prüfen, können Geflügelhalterinnen und -halter des Ostalbkreises aussagekräftige Bilder der übergitterten oder übernetzten Volieren unter Angabe der VVVO-Nummer, Name und Anschrift an veterinaeramt[at]ostalbkreis.de senden.

Außerdem werden alle Geflügelhaltende im Ostalbkreis aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, zu registrieren.
Das entsprechende Formular "Antrag für Tierhalter zur Erteilung einer Registriernummer" finden Sie hier Anzeige und Registrierung von Tierhaltungen .

Geflügelpest rückt näher - Ausnahmen von der Aufstallungspflicht (Grafik FLI)

Geflügelpest rückt näher - Ausnahmen von der Aufstallungspflicht (Grafik FLI)
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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312