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Pressemitteilung

Nr. 433 vom 21.09.2021

Kreisimpfzentrum Ostalbkreis in der Aalener Ulrich-Pfeifle-Halle schließt am 30. September 2021 - Jetzt noch ohne Termin Erstimpfung abholen und rechtzeitig Zweittermin in Arztpraxis vereinbaren

Die noch bestehenden 45 Impfzentren in Baden-Württemberg, so auch das Kreisimpfzentrum in Aalen, schließen am Abend des 30. September 2021. Wie das Sozialministerium des Landes kürzlich informierte, werden die Impfungen dann noch stärker als schon bisher durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie die Betriebsärzteschaft durchgeführt. Für eine Übergangszeit von drei Monaten, also bis Ende dieses Jahres, wird es zusätzlich weiterhin Mobile Impfteams in Baden-Württemberg geben, um die niedergelassenen Ärzte zu unterstützen – bei der Durchführung von Auffrischungsimpfungen etwa in Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen sowie bei Impfungen an Schulen oder bei offenen Impfaktionen.

Landrat Dr. Joachim Bläse spricht anlässlich der bevorstehenden Schließung des Kreisimpfzentrums nochmals ausdrücklich bislang ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger an: "Nehmen Sie die Gelegenheit in den nächsten Tagen noch wahr und lassen Sie sich unkompliziert und ohne vorherige Terminvereinbarung erstimpfen. Angesichts der steigenden Zahl von Krankenhauseinweisungen von Coronapatienten ist in den kommenden Herbst- und Wintermonaten damit zu rechnen, dass manche Angebote des öffentlichen Lebens nur noch für Geimpfte und Genesene oder mit negativem PCR-Test, der selbst gezahlt werden muss, nutzbar sind. Schützen Sie gleichzeitig auch diejenigen Bevölkerungsgruppen, vor allem Kinder unter 12 Jahren, die nicht die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen. Eine Impfung schützt zwar nicht vor einer Infektion, aber sehr wohl vor sehr schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufen!"

Zweitimpftermine, die notwendig sind und nach dem 30. September 2021 liegen, können im Aalener Impfzentrum nicht mehr stattfinden. „Wenn Ihre Zweitimpfung ab 1. Oktober 2021 stattfinden soll, bitten wir Sie, rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis, einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt - eingeschlossen sind auch Privatpraxen - aufzunehmen, um einen Termin für die Zweitimpfung zu vereinbaren“, so der Rat der beiden Leiter des Kreisimpfzentrums Ostalbkreis, Peter Schmidt und Hariolf Zawadil.

Wer keinen Hausarzt hat, kann auch auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter www.kvbawue.de/index.php?id=1102 den Standort der nächstgelegenen Corona-Schwerpunktpraxis finden, um einen Zweitimpftermin zu vereinbaren.

"Für die Terminvereinbarung ist es wichtig, dass der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten wird und auch, dass Sie den Termin mindestens zwei Wochen vor der fälligen Impfung mit der Arztpraxis vereinbaren. Nur so kann die Arztpraxis die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und die Impftermine auch in Gruppen zusammenfassen, um den Verwurf von Impfstoff zu vermeiden", so Schmidt und Zawadil weiter.

Eventuell bestehende Erst- oder Zweitimpftermine nach dem Ende der Laufzeit des Kreisimpfzentrums sind ungültig. Dies gilt auch für den Fall, dass irrtümlicherweise automatisierte E-Mail-Erinnerungen durch die Impfterminsoftware versandt werden sollten.

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312