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Pressemitteilung

Nr. 234 vom 08.06.2021

Nächste Öffnungsschritte ab Mittwoch, 9. Juni 2021, im Ostalbkeis

Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde am 4. Juni 2021 notverkündet und trat bereits am Montag, 7. Juni 2021 in Kraft. Die neuen Regelungen sehen neben schrittweisen Öffnungen im 14-Tage-Rhythmus raschere Lockerungen für Landkreise und Städte vor, in denen der Schwellenwert von 50 stabil an 5 Tagen in Folge unterschritten ist.

Auch für den Ostalbkreis gelten diese Erleichterungen ab Mittwoch, 9. Juni 2021, da die 7-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen seit Dienstag, 8 Juni 2021, stabil unter 50 liegt. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes finden Sie auf der Website des Landkreises.
Nach den neuen Regelungen treten dann zusätzlich zur Öffnungsstufe 1 weitreichendere Lockerungen der Öffnungsstufen 2 bis 3 nach dem ab dem 7. Juni 2021 gültigen Stufenplan des Landes zeitgleich ein.
Der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung ist bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen möglich, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss.

Damit gelten ab Mittwoch mit Test- und Hygienekonzept unter anderem folgende Lockerungen:

  • Archive, Büchereien, Galerien und Museen dürfen ohne Auflagen wieder öffnen.
  • Veranstaltungen wie Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. sowie Kulturveranstaltungen sind in Innenräumen mit bis zu 250 Teilnehmende erlaubt, im Freien mit bis zu 500 Teilnehmende.
  • Es dürfen sich bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten treffen, Kinder bis einschließlich 13 Jahre, Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus maximal 5 weiteren Haushalten hinzukommen. Das heißt, dass Kindergeburtstage im kleinen Kreis wieder möglich sind.
  • Die Gastronomie darf bis 1 Uhr öffnen.
  • Für den Einzelhandel entfallen Click & Meet sowie die Testpflicht. Ein gesteuerter Zutritt und Masketragen sind jedoch weiterhin notwendig.
  • Freizeitparks und sonstige Einrichtungen dürfen öffnen.
  • Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen den Außen- und Innenbereich öffnen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ oder www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf

Schulen

Für den Schulbereich erfolgen weitere Öffnungsschritte bei einer Inzidenz unter 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen. Diese treten dann am zweiten Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Sollte der Ostalbkreis am Mittwoch, 9. Juni 2021, nach den Zahlen des RKI erneut eine Inzidenz unter 50 erreichen, wäre dieser der fünfte Werktag in Folge. Die öffentliche Bekanntmachung könnte dann am Mittwoch erfolgen, so dass die Lockerungen am Freitag, den 11. Juni 2021, in Kraft treten.
Dann würde gelten:
  • Die Schulen kehren zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück.
  • Präsenzunterricht, Masken- und Testpflicht. Das Abstandsgebot ist im Klassenraum grundsätzlich nicht mehr einzuhalten, soweit die örtlichen Verhältnisse dies nicht zulassen.
  • Sport im Freien im Klassenverbund sowie Tagesausflüge im Klassenverbund sind gestattet.

Soweit es schulorganisatorisch erforderlich ist, kann die Umsetzung nach Entscheidung der Schulleitung bis zu drei Werktage später erfolgen.

Die Öffnungen sind eng an die "3G-Regel" geknüpft: Geimpft – Genesen – Getestet.
Landrat Dr. Joachim Bläse ist hoffnungsvoll, dass mit Erreichen der zweiten und dritten Öffnungsstufe weitere Normalität in den Alltag der Menschen im Ostalbkreis einkehrt. "Nach dem schnelle Erreichen der Öffnungsstufen ist dies nun ein großer Schritt Richtung Normalität und steigender Lebensqualität. Äußerst wichtig bleibt jedoch, dass wir diesen großen Schritt bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht leichtfertig wieder zurückgehen."
Bläse appelliert, sich nach wie vor an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Außerdem weist er auf die 184 Teststellen, die es im Ostalbkreis gibt hin: "Wenn die Inzidenz weiter sinkt und wir unter dem Schwellenwert von 35 liegen, folgen weitere Lockerungen. Dies können wir nur gemeinsam erreichen!", so Bläse. Denn wenn wir nicht sorgsam mit unseren neu gewonnenen Freiheiten umgehen und die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50 liegt, wird dieser Öffnungsschritt zurückgenommen.

Impfen

Erfreulich ist, dass der Ostalbkreis nun einen Anteil an Erstimpfungen von 43,5 % hat. Landrat Dr. Joachim Bläse hofft, dass nun endlich mehr Impfstoff zur Verfügung steht, denn neben dem KIZ stehen Ärzte und betriebliche Strukturen bereit, die eine deutlich höhere Impfquote ermöglichen würden. Bis dahin ist das Testen aber weiterhin ein wichtiger Bestandteil.
Auf dem Corona-Dashboard des Ostalbkreises wird es eine Änderung geben: Hier wird künftig jeden Dienstag die vom Sozialministerium Baden-Württemberg veröffentlichte Anzahl der Impfungen durch niedergelassene Ärzte, Impfzentren, Mobile Dienste (MIT) und Pop-Up-Impfzentren bekanntgegeben. Diese Zahlen bilden auch die Basis der Berechnung der Impfquote durch das Land.

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Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312