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Pressemitteilung

Nr. 138 vom 31.03.2021

Impfstopp für AstraZeneca bei unter 60-Jährigen - Vereinbarte Impftermine im Kreisimpfzentrum wurden auf anderen Impfstoff umgebucht

Die Ständige Impfkommission hat diesen Dienstag (30. März 2021) die Impfung mit AstraZeneca wegen neuer Fälle von Hirnvenenthrombosen neu bewertet. Deshalb hat die Gesundheitsministerkonferenz noch am Dienstagabend beschlossen, dass der Impfstoff AstraZeneca nur noch bei Personen eingesetzt wird, die 60 Jahre und älter sind. Wer zum impfberechtigten Personenkreis der höchsten und hohen Priorität der Corona-Impfverordnung gehört und noch unter 60 ist, kann sich jedoch freiwillig nach sorgfältiger Risikoanalyse mit seinem Arzt für eine Impfung mit AstraZeneca entscheiden. Darüber, wie sich die Änderung der Impfstrategie im Aalener Kreisimpfzentrum (KIZ) auswirkt, informiert die Landkreisverwaltung in einer Pressemitteilung.

"Alle momentan gebuchten Impftermine, die in unserem KIZ vereinbart wurden, bleiben bestehen. Allerdings erhalten die unter 60-Jährigen anstelle von AstraZeneca den Impfstoff von BioNTech. Es war mir mit Blick auf die kurzfristige Entscheidung der Gesundheitsminister vor allem ein wichtiges Anliegen, dass heute niemand aus dem KIZ weggeschickt wird, der gestern Abend die Meldung nicht mehr mitbekommen hat", erklärt Landrat Dr. Joachim Bläse. Möglich wird die Umbuchung auf den anderen Impfstoff durch eine zusätzliche Lieferung BioNTech des Landes an den Ostalbkreis. Alle über 60-Jährigen, die ihren Impftermin wahrnehmen, werden weiterhin mit AstraZeneca geimpft. In den nächsten Tagen liegen Terminbuchungen zwischen täglich 260 bis 295 AstraZeneca-Impfungen vor. Der überwiegende Anteil der Termine betrifft über 60-Jährige. Auf die Mobilen Impfteams, die vor Ort in den Gemeinden zur Impfung von über 80-Jährigen unterwegs sind und mit BioNTech impfen, hat die aktuelle Änderung der Impfstrategie keine Auswirkung.

Wie es für diejenigen unter 60-Jährigen weitergeht, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, ist noch nicht geklärt. "Hier müssen wir zunächst die Empfehlung der Ständigen Impfkommission und die Entscheidung des Sozialministeriums abwarten," so Bläse. Da der Zweittermin frühestens neun und inzwischen teils auch 12 Wochen nach der Erstimpfung liege, habe man bei Bund und Land Zeit für eine genaue Prüfung und Abwägung, mit welchem Impfstoff die Zweitimpfung erfolgen könne.

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©Oskidia - stock.adobe

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