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Pressemitteilung

Nr. 121 vom 21.03.2021

Ostalbkreis liegt seit Freitag über 100 bei der 7-Tage-Inzidenz - Landratsamt wird Entscheidung über Verschärfungen erst nach eingehender Analyse des Infektionsgeschehens und frühestens diesen Montag treffen

Sollte diesen Sonntag (21. März 2021) die 7-Tage-Inzidenz des Ostalbkreises erneut über dem Wert von 100 liegen, hat die Landkreisverwaltung im Laufe des Montags eine Entscheidung über verschärfende Maßnahmen gemäß der Corona-Verordnung des Landes zu treffen.

Diese würden dann am Mittwoch dieser Woche in Kraft treten. Wie Landrat Dr. Joachim Bläse mitteilt, muss zunächst jedoch das aktuelle Ausbruchsgeschehen im Ostalbkreis erneut im Detail unter die Lupe genommen und bewertet werden. Eines habe sich aber bereits jetzt klar herauskristallisiert, so der Landrat, nämlich eine maßgebliche Rolle der Kitas.

"Bei einem weiterhin diffusen Infektionsgeschehen hat die Landkreisverwaltung keinen Ermessens- oder Gestaltungsspielraum mehr. Vielmehr müssen wir laut Corona-Verordnung des Landes in einer Verfügung amtlich bestätigen, dass an drei Tagen in Folge die Inzidenz über 100 lag. Damit treten dann automatisch die in der Landesverordnung genannten Verschärfungen am zweiten Werktag nach unserer Verfügung in Kraft", erläutert Bläse. Ob und welche Maßnahmen unter Umständen darüber hinausgehend notwendig sind, will der Landrat im Laufe des Montags prüfen lassen. Da in den Kitas Abstände nicht eingehalten werden könnten und bislang auch keine Maskenpflicht herrschte, kam es dort quer durch den Landkreis zu immer mehr Infektionen. "Deshalb müssen wir darauf nochmals einen genauen Blick werfen und uns überlegen, wie wir dort eingreifen können." Auch will Bläse die für diesen Montag angekündigte Schalte der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten in den Entscheidungsprozess des Kreises mit einbeziehen: "Wir wollen natürlich den Tenor der Beschlüsse berücksichtigen und hoffen, dass künftig nicht mehr allein die Inzidenz, sondern weitere Faktoren maßgeblich für Öffnungen oder Schließungen sind."


INFO:
Am 19. März meldete das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für den Ostalbkreis erstmals eine 7-Tage-Inzidenz über 100. Innerhalb von nur zehn Tagen ist die Inzidenz damit rasant um das über Zweieinhalbfache gestiegen. Auch am Samstag (20. März) lag die Inzidenz mit 112,7 deutlich über der kritischen Marke von 100. Sofern das Landesgesundheitsamt in seiner Tagesmeldung von Sonntag, 21. März, Stand 16:00 Uhr, dem Ostalbkreis erneut einen Wert über 100 bestätigt, muss das Landratsamt Ostalbkreis gemäß § 20 Abs. 5 Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die Überschreitung der Inzidenz über 100 an drei Tagen in Folge offiziell in einer Verfügung feststellen und bekanntmachen. Automatisch würde dann ab dem zweiten Werktag nach erfolgter Bekanntmachung gelten:

Es wären nur noch Ansammlungen, private Zusammenkünfte und Veranstaltungen gestattet, wenn sich diese aus Angehörigen eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammensetzen; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit,

der Betrieb von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr wäre untersagt,

der Betrieb von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport wäre untersagt,

dem Einzelhandel wäre die Öffnung nach vorheriger Terminvergabe untersagt,

der Betrieb von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, wäre für den Publikumsverkehr untersagt,

der Betrieb von Sonnenstudios wäre untersagt,

und der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen wäre nur noch nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.

Außerdem ist der Landkreis durch die Corona-Verordnung des Landes berechtigt, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens weitergehende Maßnahmen zu verfügen, soweit erforderlich.


Aktuelles zum Coronavirus

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312