Nr. 526 vom 23.12.2020
Landrat Dr. Joachim Bläse appelliert zur Einhaltung der geltenden Corona-Regelungen und Kontaktbeschränkungen trotz Impfbeginn im Ostalbkreis
Das Land Baden-Württemberg führt bereits ab dem 27. Dezember 2020 im Ostalbkreis erste Impfungen gegen COVID-19 in Alten- und Pflegeheimen durch. Diese Impfungen werden durch die mobilen Impfteams (MIT) der Zentralen Impfzentren des Landes Baden-Württemberg (ZIZ) durchgeführt. Das Landratsamt Ostalbkreis hat zur Unterstützung die Alten- und Pflegeheime nochmals an die Aufforderung des Sozialministeriums erinnert, dass bei den Bewohnerinnen und Bewohnern die Einwilligung für eine Impfung eingeholt werden muss. Nur dann können unnötige Verzögerungen im Impfprozess vermieden werden.
Ab dem 15. Januar 2021 wird der Ostalbkreis sein Kreisimpfzentrum (KIZ) in Betrieb nehmen. Das Kreisimpfzentrum des Ostalbkreises wird bis dahin betriebsbereit sein. Viele Bürgerinnen und Bürger erkundigen sich jetzt schon nach Impfterminen. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass die Landesregierung darüber informieren wird, ab wann und wie Termine für eine Impfung vereinbart werden können. "Da es aktuell noch nicht absehbar ist, wieviel Impfstoff im Ostalbkreis ab Beginn der Impfkampagne verfügbar ist, ist es dringend notwendig, die geltenden Corona-Regelungen und Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Gerade über Weihnachten, dem Fest der Familie, ist das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen gefragt!" appelliert Landrat Dr. Joachim Bläse an die Bevölkerung.
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