Facebook
Youtube
Twitter
Instagram

Pressemitteilung

Nr. 436 vom 16.10.2020

Ostalbkreis erlässt nach Erreichen des 7-Tage-Inzidenz-Wertes von 35 eine Allgemeinverfügung mit beschränkenden Maßnahmen

Wie bereits berichtet hat der Ostalbkreis am heutigen Freitag den 7-Tage-Inzidenz-Wert von 35 erreicht. Der Führungskreis Corona unter der Leitung von Landrat Dr. Joachim Bläse hat nun nach umfassender Abwägung beschlossen, im Wege einer Allgemeinverfügung Beschränkungen für private Veranstaltungen und Feiern zu erlassen. Die Maßnahmen gelten bereits ab Samstag, 17. Oktober 2020. Die Landkreisverwaltung hat die Allgemeinverfügung auf ihrer Internetseite www.ostalbkreis.de unter der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" publiziert.

Landrat Dr. Bläse erläutert die Hintergründe der Entscheidung: "Im Ostalbkreis sind die Fallzahlen stark angestiegen. Die 7-Tage-Inzidenz lag am vergangenen Freitag noch bei 14 je 100.000 Einwohner, heute haben wir die 35er-Marke erreicht. Damit besteht nicht mehr nur die Gefahr einer Ansteckung durch Personen aus den Risikogebieten, vielmehr liegt jetzt ein erhöhtes regionales Risiko vor, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren." Häufig seien Neuinfektionen im Ostalbkreis vor allem im Zusammenhang mit Feiern im Familien- und Freundeskreis und bei Gruppen- und Sportveranstaltungen zu verzeichnen gewesen, so die Analyse des Gesundheitsamts. Darüber hinaus gebe es bereits wieder erste Ausbrüche in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Hinzu komme, dass eine Übertragung des Virus in Innenräumen wahrscheinlicher sei als im Freien. "Aufgrund der äußerst dynamischen Entwicklung sehe ich die Notwendigkeit, weitergehende kontaktreduzierende Maßnahmen verbindlich festzulegen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen. Auch müssen wir besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen schützen und die Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung aufrecht erhalten," erklärt der Landrat.

Im Einzelnen gilt ab dem morgigen Samstag Folgendes:

  • Die Durchführung von privaten Veranstaltungen in öffentlichen, angemieteten oder sonst zur Verfügung gestellten Räumen, beispielsweise Restaurants, Eventlocations, Vereinsheimen oder Gemeindehäusern ist nur zulässig, wenn an ihnen nicht mehr als 50 Personen teilnehmen, es sei denn, es liegt ein mit der zuständigen Ortspolizeibehörde abgestimmtes Hygienekonzept vor; in diesem Fall können private Veranstaltungen von bis zu 100 Personen zugelassen werden.
    Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte und sonstige Mitwirkende außer Betracht.

  • Die Durchführung von privaten Veranstaltungen in privaten Räumen ist nur zulässig, wenn an ihnen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen.

  • Ausgenommen von den Regelungen in Ziffer 1 und Ziffer 2 sind private Veranstaltungen, wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich

    a. in gerader Linie verwandt sind,
    b. Geschwister und deren Nachkommen sind oder
    c. dem eigenen Haushalt angehören,

    einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern oder Partnerinnen oder Partnern.

Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Sobald die 7-Tages-Inzidenz von 35 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, treten die Regelungen wieder außer Kraft. Die Landkreisverwaltung wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit auf ihrer Homepage und ihren sozialen Medien sowie über Presse und Rundfunk informieren.

"Lassen Sie uns gemeinsam durch das Einhalten der Abstands- und Hygienevorschriften und das konsequente Tragen eines und-Nase-Schutzes daran arbeiten, dass sich die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich reduziert. Nur dann lassen sich noch weitergehende Beschränkungen vermeiden", appelliert der Landrat abschließend an alle Bürgerinnen und Bürger des Ostalbkreises.

Aktuelles zum Coronavirus


PDF Icon Dokumente

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312