Nr. 178 vom 03.04.2020
Jobcenter Ostalbkreis schaltet neue Hotline für Solo- und Kleinunternehmer
Beim Jobcenter können ab sofort Solo- und Kleinunternehmer, die aufgrund der Corona-Krise ihren persönlichen Bedarf nicht mehr decken können, SGB II (Hartz IV) Leistungen beantragen.
Das Jobcenter hat dafür eine neue Telefon-Hotline unter 07361 980-5000 und eine zentrale E-Mail Adresse jobcenter-selbststaendige[at]ostalbkreis.de eingerichtet. Die Hotline erreichen Sie:
Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie:
- Eine persönliche Vorsprache im Jobcenter ist derzeit nicht möglich. Bitte nutzen Sie die Hotline oder die zentrale E-Mail Adresse für die Antragstellung.
- Das Jobcenter gewährt nur Leistungen für den laufenden persönlichen Lebensunterhalt. Informationen zu den Soforthilfen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg für Unternehmen erhalten Sie unter www.bmwi.de.
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