Nr. 149 vom 15.03.2020
Landkreisverwaltung schließt am Montag und Dienstag alle Dienststellen / Ab Mittwoch sind persönliche Behördenbesuche nur nach Terminvereinbarung möglich
Angesichts der steigenden Zahl von Corona-Erkrankten reagiert die Landkreisverwaltung des Ostalbkreises und schließt am Montag, 16. März und am Dienstag, 17. März 2020 alle Dienststellen der Landkreisverwaltung.
Dies gilt auch für die Zulassungs- und Führerscheinstellen. Kunden, die dort bereits für Montag oder Dienstag einen Online-Termin vereinbart hatten, werden nach Möglichkeit direkt informiert.
"Generell gilt: Haben Sie für die nächsten zwei Tage bereits einen Termin mit einer unserer Dienststellen vereinbart, dann nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf und besprechen Sie das weitere Vorgehen", bittet Landrat Klaus Pavel und wirbt gleichzeitig um Verständnis für diese Maßnahmen. "Ansonsten wickeln Sie Ihr Anliegen bitte per E-Mail oder telefonisch mit unseren Dienststellen ab, die für Sie auf diesem Weg zu den üblicherweise geltenden Öffnungszeiten zur Verfügung stehen."
Ab kommenden Mittwoch, 18. März 2020 nehmen die Dienststellen der Kreisverwaltung einen eingeschränkten Dienstbetrieb auf. Grundsätzlich gilt: Persönliche Besuche in den Dienststellen des Landratsamts sind
nur in Notfällen und nach vorheriger Terminabsprache mit dem zuständigen Geschäftsbereich bzw. Sachbearbeiter
möglich. Der Zugang zur Wahrnehmung vereinbarter Termine ist über extra eingerichtete Bürgerbüros möglich
- in Aalen im Landratsamt Ostalbkreis, Stuttgarter Str. 41, Kleiner Sitzungssaal (erreichbar über ausgeschilderten Seiteneingang Stuttgarter Straße),
- in Schwäbisch Gmünd im Landratsamt Ostalbkreis, Haußmannstr. 29.
Ansonsten sind alle Dienststellen für den persönlichen Kundenverkehr geschlossen.
Sonderregelung Zulassungs- und Führerscheinstellen
Die Zulassungsstellen in Bopfingen und Ellwangen bleiben bis auf weiteres geschlossen. Die Zulassung von Fahrzeugen in den Zulassungsstellen in Aalen und Schwäbisch Gmünd ist ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung unter www.ostalbkreis.de, Rubrik Online-Service, Kfz-Zulassung möglich.
Bis auf weiteres geschlossen bleibt ferner die Führerscheinstelle in Schwäbisch Gmünd. Geöffnet wird für den gesamten Ostalbkreis die Führerscheinstelle in Aalen. Auch hier sind persönliche Termine in der Behörde nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung unter www.ostalbkreis.de, Rubrik Online-Service, Führerscheinstelle möglich.
Aktuelle Informationen finden Sie immer unter www.ostalbkreis.de sowie auf unseren Social Media-Kanälen. Telefonisch erreichen Sie das Landratsamt in Aalen unter 07361 503-0 und in Schwäbisch Gmünd unter 07171 32-0.
WICHTIGER Hinweis:
Auch in den Kliniken Ostalb (Ostalb-Klinikum Aalen, St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen und Stauferklinikum Mutlangen) gelten Einschränkungen für Besucher. Bitte informieren Sie sich ggf. vorab telefonisch.
Außerdem bitten die Kliniken Ostalb darum, die Notaufnahmen wirklich nur im äußersten Notfall aufzusuchen, damit Kapazitäten nicht unnötig gebunden werden.
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