Nr. 87 vom 06.03.2025
Ostalbkreis führt Bezahlkarte für Geflüchtete ein
Zum 1. März hat die Landkreisverwaltung die ersten Bezahlkarten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an volljährige leistungsberechtigte Geflüchtete ausgegeben, die in den Gemeinschaftsunterkünften des Ostalbkreises oder kommunal wohnen. Voraussichtlich bis Ende März soll die Ausgabe der rund 450 Karten abgeschlossen sein. Damit erfolgt dann die Leistungsgewährung an Geflüchtete ab April vollständig über die Bezahlkarte.
Das System wird von der secupay AG zur Verfügung gestellt. Bei der Bezahlkarte handelt es sich um eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung. Eine Überziehung des Guthabenbetrags ist nicht möglich. Die Karte kann an allen Geldautomaten in Deutschland eingesetzt werden, die Visa akzeptieren. Die Bezahlkarte wird vom Landratsamt aus einem Fachverfahren heraus mittels Überweisung aufgeladen.
Landrat Dr. Joachim Bläse: "Ich danke allen, die an der Umstellung auf das neue Verfahren mitgewirkt haben, vor allem unseren Beschäftigten des Geschäftsbereichs Integration und Versorgung um den Leiter Carsten Hiller. Wir werden nun die Leistungen für Geflüchtete direkt auf die Karte buchen. Damit tragen wir dem Grundgedanken der Bezahlkarte Rechnung, die verhindern soll, dass Geldleistungen von Geflüchteten an Schleuserbanden oder zu Verwandten im Ausland transferiert werden."
Die Bezahlkarte als modernes Zahlungsmittel bietet innovative Möglichkeiten, wie etwa die Begrenzung des Barabhebebetrags oder die Sperrung der Karte bei Verlust. Außerdem ist eine Funktion integriert, damit der Umzug von einem Kreis in einen anderen und damit der Zuständigkeitswechsel von einer Behörde zur neuen Behörde problemlos erfolgen kann. Das Netz der Akzeptanzstellen ist sehr dicht, sodass sich Geflüchtete problemlos mit Waren und Dienstleistungen versorgen können. Auch Online-Käufe können mit der Karte getätigt werden. Bestimmte Finanztransfer-Dienstleister, Krypto-Angebote oder Online-Plattformen, die Geldtransfers ins Ausland anbieten, werden allerdings über Negativlisten ausgeschlossen. Einen Barabhebebetrag von 50 Euro pro Monat hat das Landratsamt Ostalbkreis entsprechend einem Beschluss der Regierungschefs der Bundesländer freigegeben, der im Einzelhandel kostenlos mit der Karte abgehoben werden kann. Gedacht ist der Barbetrag für Bedarfe, die derzeit nicht mit bargeldlosem Bezahlen gedeckt werden können, wie beispielsweise Taschengeld für Minderjährige oder Einkäufe bei Tafelläden.
INFO:
In der Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023 wurde der Beschluss zur Einführung der Bezahlkarte gefasst. Das auf Bundesebene durchgeführte Vergabeverfahren konnte nach einer vom Oberlandesgericht Karlsruhe im August 2024 abgewiesenen Beschwerde abgeschlossen werden. Die Vergabe erfolgte im September 2024 an die secupay AG. Die Bezahlkarte ist landesweit einheitlich und wird in Baden-Württemberg flächendeckend in allen höheren und unteren Aufnahmebehörden, also allen Einrichtungen für Geflüchtete des Landes, der Landkreise und Stadtkreise, eingeführt.
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