Facebook
Youtube
X (Twitter)
Instagram
Social Wall

Pressemitteilung

Nr. 617 vom 19.12.2024

Sperrzeitregelung für Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und Spielhallen in der Nacht zum 1. Januar 2025

Wie das Landratsamt mitteilt, ist die Sperrzeit für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Nacht zum Neujahrstag, 1. Januar 2025 aufgehoben. In Spielhallen beginnt die Sperrzeit jedoch um 0:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.

Mehr zu diesem Thema

Sicherheit und Ordnung

Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312