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Pressemitteilung

Nr. 615 vom 18.12.2024

Feuerwerk an Silvester

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und der Jahreswechsel wird vielerorts gefeiert. Dabei gehört das Silvesterfeuerwerk nach wie vor für viele zum Höhepunkt des Abends. Damit der anstehende Jahreswechsel für alle einen angenehmen Verlauf nehmen kann, weist die Landkreisverwaltung auf die Regelungen hin, die bei der Nutzung von Feuerwerkskörpern zu beachten sind.

Pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II dürfen in diesem Jahr ab Samstag, 28. Dezember 2024 bis Dienstag, 31. Dezember 2024 im Handel verkauft werden. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist nur am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres gestattet. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksartikel gekauft werden. Diese tragen Hinweise und die Kennzeichnung des Bundesamtes für Materialforschung (BAM). Nicht geprüfte Feuerwerksartikel sind unberechenbar, sehr gefährlich und deshalb verboten. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II weder erwerben noch abbrennen oder aufbewahren.

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern verboten.

Das Verschießen von Kartuschenmunition und von erwerbsscheinfreier pyrotechnischer Munition aus Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen, die das PTB-Zeichen tragen, ist vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ohne Erlaubnis zulässig, wenn die Vorgaben der Verwendungssicherheit (Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) eingehalten werden. Der Ort der Entfaltung der pyrotechnischen Munition muss sich auf beziehungsweise über dem Grundstück befinden. Das Führen einer Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen auf öffentlichen Flächen ohne waffenrechtliche Erlaubnis ist
strafbar.

Feuerwerk an Silvester

Feuerwerk an Silvester
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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312