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Pressemitteilung

Nr. 588 vom 21.11.2024

Landkreisverwaltung informiert über Fristen für verpflichtenden Führerscheinumtausch

Für Geburtsjahrgänge 1971 und später mit vor Januar 2013 ausgestelltem Dokument läuft Mitte Januar die Umtauschpflicht ab

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Darauf macht die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Ostalbkreis aufmerksam. Der aufgrund einer EU-Richtlinie zwingend vorgeschriebene Umtausch sieht dabei einen Stufenplan für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre vor.

Folgende Fristen gelten für

• Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
Der Umtausch erfolgt in Abhängigkeit vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers     Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953:19.01.2033
1953 - 1958:19.01.2022 (Frist war wegen Corona-Pandemie bis 19.07.2022 verlängert worden)
1959 - 1964:19.01.2023
1965 - 1970:19.01.2024
1971 oder später:19.01.2025


• Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:
Der Umtausch erfolgt zeitlich gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Ausstellungsjahr      Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.01.201319.01.2033


Nach Ablauf der genannten Fristen verliert das Führerscheindokument seine Gültigkeit. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch weiter gültig, sodass bei nicht umgetauschtem Führerschein im Falle einer polizeilichen Kontrolle lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro erhoben werden kann.

Für den Umtausch des Führerscheins ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig, für alle im Ostalbkreis mit Hauptwohnsitz gemeldeten Führerscheininhaber also das Landratsamt Ostalbkreis mit seinen Fahrerlaubnisbehörden in Aalen und Schwäbisch Gmünd.

Wichtig zu wissen ist auch: Mit dem Umtausch gelten die Pkw- und Motorradklassen unbefristet fort. Lediglich die Gültigkeit des neuen Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet.

Diese Unterlagen werden für den Umtausch benötigt:
- aktuelles biometrisches Passbild
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- alter Führerschein

Die Umtauschgebühr beträgt 25,30 Euro.

Auskünfte erteilen die Fahrerlaubnisbehörden des Landratsamts Ostalbkreis:

Fahrerlaubnisbehörde Aalen
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1542
Telefax: 07361 503-1486
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde-aa[at]ostalbkreis.de

Fahrerlaubnisbehörde Schwäbisch Gmünd
Landratsamt Ostalbkreis
Oberbettringer Straße 166
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4319
Telefax: 07171 32-111
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde-gd[at]ostalbkreis.de

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Kontakt

Landratsamt Ostalbkreis

Pressestelle
Susanne Dietterle

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Telefon 07361 503-1312
Telefax 07361 50358-1312