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ONLINE-Außerbetriebsetzung
(i-Kfz Stufe 4)

Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.01.2015 wird die internetbasierte Außerbetriebsetzung möglich. Deshalb wurden ab 05.01.2015 bei allen Zulassungsvorgängen neue Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) verwendet, die jeweils über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen. Somit ist eine Online-Außerbetriebsetzung ohne Besuch in der Zulassungsbehörde möglich.
Durch die erneute Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.09.2023 wird dieser Vorgang vereinfacht, es wird künftig auf die Identifizierung durch den Personalausweis mit freigeschaltener eID Funktion verzichtet.

Wichtige Voraussetzungen für eine Online-Außerbetriebsetzung sind:

  • Die Stempelplakette/n auf dem/den amtlichen Kennzeichenschildern ist/sind nach dem 05.01.2015 zugeteilt worden und somit mit einem Sicherheitscode versehen.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist auf der Rückseite mit einem Sicherheitscode versehen.
Den Ablauf sowie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Vorgang entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.


... hier gelangen Sie direkt zur Online-Außerbetriebsetzung