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Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist ein eigenständiges Angebot der Kinderbetreuung. Sie ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung gleichgestellt und hat den gleichen Förderungsauftrag: die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.

Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung. Eltern haben dabei die Wahl, ob sie ihr Kind in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen möchten.

Die Kindertagespflege bietet dabei viel Raum für individuelle Förderung. Besonders kleine Kinder fühlen sich in dem überschaubaren familiären Rahmen wohl und wachsen mit anderen Kindern unterschiedlichen Alters gemeinsam auf.

Darüber hinaus kann die Kindertagespflege dort Betreuung von Kindern bieten, wo Angebote in Kindertageseinrichtungen oder Schule nicht ausreichen.

Die öffentlich geförderte Kindertagespflege ist bundesweit durch das SGB VIII geregelt und wird in Baden-Württemberg durch die Verwaltungsvorschrift (VwV) Kindertagespflege näher festgelegt.

Seit dem 1. Januar 2021 übernimmt das Landratsamt die Aufgaben der Kindertagespflege im Ostalbkreis und ist somit für die Qualifizierung, Beratung, Vermittlung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen und Eltern zuständig.

Mehr Informationen zur Kindertagespflege und der Qualifizierung erhalten Sie unter:

www.kindertagespflege-ostalbkreis.de





Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Jugend und Familie
Kindertagesbetreuung
Dienstgebäude:
Gartenstraße 97
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1006
E-Mail senden So finden Sie zu uns